Von hybriden Bedrohungen spricht man, wenn staatliche oder nichtstaatliche Akteure verschiedene Mittel gezielt miteinander kombinieren, um einen Staat oder eine Gesellschaft zu beeinflussen, zu destabilisieren oder zu schädigen. Anders als bei einem klassischen militärischen Angriff kommen dabei häufig nichtmilitärische Mittel zum Einsatz, die einzeln betrachtet unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Konflikts bleiben.
Zu den typischen Mitteln hybrider Bedrohungen gehören Cyberangriffe, Sabotage, Desinformationskampagnen, Spionage, wirtschaftlicher Druck oder die politische Einflussnahme. Oft werden mehrere dieser Mittel gleichzeitig oder aufeinander abgestimmt eingesetzt.
Ziel hybrider Bedrohungen ist es unter anderem, staatliche Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu schwächen oder Unsicherheit in der Bevölkerung hervorzurufen. Da die eingesetzten Mittel häufig schwer einem bestimmten Akteur zuzuordnen sind und nicht eindeutig als militärischer Angriff gelten, stellen hybride Bedrohungen Regierungen und Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen. Denn Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen sind bei hybriden Bedrohungen weniger eindeutig als bei klassischen militärischen Angriffen.
Die Abwehr hybrider Bedrohungen erfordert die Zusammenarbeit verschiedener staatlicher Stellen, etwa der Polizeien, Nachrichtendienste und dem Militär. Da hybride Bedrohungen unterschiedliche Lebensbereiche betreffen können, spielen zudem auch Unternehmen, Medien und die Zivilgesellschaft bei der Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit eine Rolle.
Mit dem 2026 verabschiedeten „KRITIS-Dachgesetz“ soll der Schutz kritischer Infrastruktur bundesweit vereinheitlicht und verbessert werden. Drohnenflüge, die mutmaßlich auch von ausländischen staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken in Deutschland gesteuert werden, sollen unter anderem seit Dezember 2025 mithilfe der zentralen Koordinierungsstelle „Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum“ und seit Juli 2026 mit erweiterten Befugnissen der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr begegnet werden.
Informationen zu diesem Glossarbeitrag
Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.
Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.