Grafiken zur Finanzwirtschaft Abschrift
So funktioniert die Scheindirektion: 1. Der Eigentümer gründet eine Briefkastenfirma. 2. Er ernennt Scheindirektor und sendet drei Dokumente: Nominierung des Scheindirektors, Vollmacht für den Scheindirektor, Rücktrittserklärung des Scheindirektors. 3. Der Scheindirektor unterschreibt die Dokumente. 4. Der Eigentümer wird zum stillen Eigentümer und steht auf keinem offiziellen Dokument. 5. Der stille Eigentümer kann in seinem Heimatland nun Handel betreiben im Namen der Firma und des Scheindirektors, ohne dort Steuern abzuführen. Der Scheindirektor unterschreibt aber alle Dokumente.