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Vorurteilskriminalität

Eva Groß Joachim Häfele

/ 12 Minuten zu lesen

In Deutschland lässt sich seit 2014 ein deutlicher und kontinuierlicher Anstieg an offiziell registrierten Vorurteilsdelikten feststellen. Doch viele der Taten werden im Hellfeld nicht erfasst.

Vorurteilsmotivierte Taten richten sich gezielt gegen Personen aufgrund ihrer zugeschriebenen sozialen Gruppenzugehörigkeit und orientieren sich an identitätsstiftenden Merkmalen wie Hautfarbe, religiösem Glauben oder sexueller Orientierung. (© picture-alliance, Caro | Keunecke)

Vorurteile sind in den meisten Fällen negative Bewertungen oder Einstellungen gegenüber einer Person oder Gruppe, die überwiegend auf stereotypen Annahmen und Verallgemeinerungen beruhen. Vorurteile spiegeln keine Tatsachen über bestimmte Menschen oder ihre Kultur wider, sondern sind Projektionen und Gerüchte, die tief in gesellschaftlichen und psychologischen Mechanismen verwurzelt sind. Unter Vorurteilskriminalität fallen Straftaten (z. B. eine Gewalttat), die seitens der Täterinnen und Täter mit einem Vorurteil gegenüber der betroffenen Person verknüpft sind.

Vorurteilsmotivierte Taten richten sich gezielt gegen Personen aufgrund ihrer zugeschriebenen sozialen Gruppenzugehörigkeit und orientieren sich an identitätsstiftenden Merkmalen wie Hautfarbe, religiösem Glauben oder sexueller Orientierung. Die Motive für die Taten sind im Kern negative Stereotype und Vorurteile in Form von Interner Link: gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF). Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit meint dabei die vorurteilsgeleitete Annahme der Ungleichwertigkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel in Form von Interner Link: Rassismus, Interner Link: Antisemitismus oder der Abwertung von asylsuchenden Menschen. Vorurteilskriminalität lässt sich in der Spitze des Eisbergs der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit verorten (siehe Abbildung 1), wo sich entsprechende Einstellungen in konkreten Handlungen wie Gewalt niederschlagen und in den Bereich der Strafbarkeit fallen.

Das Eisbergmodell der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Eigene Darstellung der Autor/-innen nach Küpper, Zick & Rump, 2021, S. 82. (© bpb)

Wirkungsebenen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Vorurteilskriminalität Botschaften vorurteilsgeleiteter Abwertung im Sinne der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit werden im Alltag nicht nur im analogen Aufeinandertreffen, sondern auch über die sozialen Medien verbreitet. Diese digitale Verbreitung treibt gesellschaftliche Polarisierungsspiralen und damit Legitimationsgrundlagen für vorurteilsmotivierte Taten weiter und schneller voran. Auffällig ist dabei, dass die Betroffenen in der Regel nicht als individuelle Personen beziehungsweise nicht wegen einer persönlichen Handlung, Äußerung oder Auffassung angegriffen werden, sondern wegen ihrer mutmaßlichen Gruppenzugehörigkeit. Zugleich zielen diese Taten nicht nur auf das direkt betroffene Individuum ab, sondern gehen mit einer einschüchternden Botschaft einher, die die Identität einer gesamten Gruppe mit einem bestimmten (geschützten) Merkmal adressiert.

Diese Botschaft stellt zusätzlich die gesellschaftliche Zugehörigkeit und soziale Anerkennung für all jene Personen infrage, die sich mit der Gruppe identifizieren. Von diesem „Terror-Effekt“ sind gleichzeitig auch andere vulnerable Gruppen betroffen. Denn wenn eine Gruppe immer wieder Ziel von vorurteilsmotivierten Angriffen wird, sorgen sich mit der Zeit auch Angehörige anderer Gruppen um ihre Sicherheit. Bei diesen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen handelt es sich typischerweise um historisch marginalisierte Minderheiten.

Solche Taten tangieren auch das liberal-demokratische Normen- und Wertegefüge, vor allem den allgemeinen Gleichheitssatz (Externer Link: Art. 3 GG) und die Menschenwürde (Externer Link: Art. 1 GG). Das gilt insbesondere dann, wenn sich Staat und Gesellschaft nicht klar dagegen positionieren. Vorurteilskriminalität hat also immer auch eine gesellschaftspolitische Dimension und damit negative Auswirkungen auf das demokratische Zusammenleben und die gesellschaftliche Teilhabe. Diese Eigenschaften von Vorurteilskriminalität werden in der Wissenschaft auch als „Schadwellen“ (engl. „waves of harm“) beschrieben (siehe Abbildung 3).

Wirkungskreise vorurteilsmotivierter Gewalt; Eigene Darstellung der Autor/-innen nach Fuchs, 2021, S. 42; (Originalquelle: Iganski, 2001, S. 629). (© bpb)

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Bevölkerung dient auch als eine Legitimationsgrundlage von Interner Link: (Rechts-)Populismus in Politik und Medien, da an ein solches gesellschaftliches Einstellungsklima durch (politische) Akteure angeknüpft werden kann. Menschenfeindliche Aussagen rechtspopulistischer Parteien und in Medien legitimieren zugleich vorurteils- und menschenfeindlich motivierte Handlungen gegen dadurch abgewertete und marginalisierte Gruppen. Ein Zusammenhang zwischen rechtspopulistischem Wahlerfolg und Vorurteilskriminalität konnte in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden.

Vorurteilskriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik PMK

Seit einigen Jahrzehnten wird das Phänomen Vorurteilskriminalität zunächst in den USA, später auch in Deutschland als eigenständiger Problembereich in der Gesellschaft wahrgenommen. In der amtlichen Statistik politisch motivierter Straftaten (PKM-Statistik) wird der Begriff Hasskriminalität statt Vorurteilskriminalität verwendet.

Warum wird in diesem Text der Begriff Vorurteilskriminalität gegenüber Hasskriminalität bevorzugt?

In der polizeilichen Erfassung wird für Vorurteilskriminalität der Begriff Hasskriminalität genutzt. Aus kriminologischer beziehungsweise sozialwissenschaftlicher Sicht ist der Begriff Vorurteilskriminalität treffender als Hasskriminalität, zumal die Emotion Hass kein erschöpfendes Kriterium für die Qualifizierung einer Tat als Vorurteilskriminalität ist, sondern das Vorurteilsmotiv. Dabei spielen vielfältige Motivlagen eine Rolle, die nicht mit Hass einhergehen müssen (z. B. Eifersucht oder Geltungsdrang).

Immer wenn im Text von der behördlichen Erfassung dieses Phänomens die Rede ist, wird der amtliche Begriff Hasskriminalität verwendet.

Das gegenwärtige Erfassungssystem in Deutschland, der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK), existiert seit 2001 und wird von den Staatsschutzabteilungen des Bundes und der Länder geführt. Die PMK-Statistik ist bislang die einzige staatliche Vorlage zur Definition von Vorurteilskriminalität in Deutschland. Sie lautet:

Zitat

„Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und /oder er Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf

  • Nationalität,

  • ethnische Zugehörigkeit,

  • Hautfarbe,

  • Religionszugehörigkeit,

  • Weltanschauung,

  • sozialen Status,

  • physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung,

  • Geschlecht/sexuelle Identität,

  • sexuelle Orientierung

  • oder äußeres Erscheinungsbild

begangen werden. Diese Straftaten können sich

  • unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder

  • sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.“

Dabei wandeln sich die festgehaltenen Merkmale im PMK-Erfassungsbericht, gegen die sich Vorurteile richten, durch gesellschaftliche Debatten und Entwicklungen. So ist seit 2020 statt „ihrer sexuellen Orientierung“ in der neuen Fassung „Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung“ aufgezählt, wodurch zum Beispiel auch Transgender-Identitäten in den polizeilichen Zählungen eindeutig berücksichtigt werden können. 2017 wurde neben „Volkszugehörigkeit“ auch das Merkmal „Rasse“ entfernt. Die Merkmale „physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung“ wurden mit der Reform im Jahr 2017 zugefügt. Seit 2017 sind die Strafverfolgungsbehörden zudem erstmals aufgefordert, wenn auch nur in einer Fußnote, bei den Tatumständen unter anderem auch die Sicht der betroffenen Menschen einzubeziehen.

Erfassungspraktiken im internationalen Vergleich

Die Erfassungspraktiken von Vorurteilskriminalität sind im internationalen Vergleich unterschiedlich. Zahlen, die vom Menschenrechtsbüro der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) veröffentlicht werden, haben deshalb wenig Aussagekraft zur tatsächlichen länderspezifischen Verbreitung vorurteilsmotivierter Kriminalität. Das Vereinigte Königreich sticht etwa bei einem Vergleich für das Jahr 2019 mit besonders hohen Zahlen (rund 107.000 Fälle) im Vergleich zu zum Beispiel den USA (rund 7.000) oder Österreich (rund 130) heraus. Auch Deutschland liegt für den Zeitraum in dieser Vergleichsstatistik (rund 8.600 Fälle) deutlich hinter dem Vereinigten Königreich. Im Vergleich zu Deutschland, wo Vorurteilskriminalität polizeilich ausschließlich als „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) erfasst wird, liegen den Daten des Vereinigten Königreichs weitreichende und ausdifferenzierte Erfassungspraktiken der Vorurteilskriminalität zugrunde, was für die vergleichsweise hohen Zahlen eine ausschlaggebende Rolle spielen dürfte.

Aktuelle Zahlen polizeilich registrierter Vorurteilskriminalität

Vorurteilsgeleitete Taten stellen in vielen demokratischen Gesellschaften eine ernsthafte Herausforderung dar. In Deutschland wird seit 2014 ein deutlicher und kontinuierlicher Anstieg in den Zahlen der offiziell registrierten Vorurteilsdelikte verzeichnet.

Die Zahl polizeilich registrierter Hasskriminalität hat sich zwischen 2014/2015 und 2024 mehr als verdoppelt – also in direkter zeitlicher Folge einer verstärkten Zuwanderung nach Deutschland. Im Jahr 2024 ist die Anzahl der offiziell registrierten Fälle von Hasskriminalität gegenüber 2023 um 28 Prozent auf 21.773 Fälle angestiegen, was über einem Viertel der Gesamtzahl politisch motivierter Straftaten entspricht. Aus der Abbildung unten wird deutlich, dass zwei Drittel aller Taten der Hasskriminalität auf den Phänomenbereich PMK-rechts entfallen. Dort ist auch der stärkste Anstieg zu verzeichnen.

Im Einzelnen zeigen sich offiziell besonders starke Anstiege gegenüber dem Vorjahr (2023) für die Bereiche „frauenfeindlich“, „geschlechtsbezogene Diversität“, „ausländerfeindlich“ „fremdenfeindlich“ und „antisemitisch“

Unter den hier aufgelisteten Straftaten stecken etwa Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen sowie Sachbeschädigung und Brandanschläge, aber auch sogenannte Hasspostings im Netz und hier insbesondere in sozialen Netzwerken.

Die offizielle beziehungsweise polizeiliche Art der Erfassung wird in der Zivilgesellschaft und Wissenschaft immer wieder kritisiert, da die verwendeten Kategorien teilweise veraltet und nicht klar voneinander abgrenzbar sind, wie beispielsweise „fremdenfeindlich“, „ausländerfeindlich“ und „Rassismus“. Außerdem umfassen sie Kategorien, die sich anders als das sozialwissenschaftliche Konzept von Vorurteilskriminalität nicht auf historisch marginalisierte Gruppen beziehen, also auch auf Menschen, die in der Gesellschaft nicht strukturell benachteiligt sind, zum Beispiel „deutschfeindlich“ oder „männerfeindlich“.

Zählen Angriffe auf Amts- und Mandatsträger/-innen zu Hasskriminalität?

In den vergangenen Jahren gerieten vermehrt auch (politische) Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in den Fokus vorurteilsgeleiteter Kriminalität, was sich unter anderem in diversen Rücktritten von lokalen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister äußerte. Eine Einordnung von (politisch motivierten) Angriffen gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in den Bereich Hasskriminalität oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist allerdings insofern schwierig, als sich die Motivlage hier oft anders gestaltet. Bei Hasskriminalität und Taten auf der Grundlage von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stehen vorurteilsgeleitete Annahmen der Ungleichwertigkeit im Vordergrund. Bei Angriffen gegen Politikerinnen und Politiker ist in der Regel das Ziel, die eigene politische Agenda mit Gewalt durchzusetzen sowie zeitgleich andere politische Positionen, deren Vertreterinnen und Vertreter und institutionelle Strukturen zu verunsichern oder zu delegitimieren.

Aus Sicht der Vorurteilsforschung wird eine Einordnung der Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker in den Bereich der Hasskriminalität häufig abgelehnt, weil Politikerinnen und Politiker in der Regel nicht von struktureller Benachteiligung, Vorurteilen und Diskriminierung betroffen, sondern stattdessen mit einer besonderen Machtstellung in der demokratischen Gesellschaft ausgestattet seien. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger neben der politischen Agenda auch aus menschenfeindlichen Motiven angegriffen werden, wie es etwa dem Oberbürgermeister von Hannover wiederholt passierte. Studien zeigen darüber hinaus, dass Personen, die sowohl zur Gruppe der Politikerinnen und Politiker gehören als auch weiteren (historisch marginalisierten und abgewerteten) Gruppen angehören, zum Beispiel queere oder trans Personen mit politischem Amt oder Mandat und Politikerinnen, die rassistisch gelesen werden, besonders oft und schwerwiegend von vorurteilsmotivierten Angriffen betroffen sind (Intersektionalität).

Auch offiziell werden Angriffe auf Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger nicht dem Themenfeld der Hasskriminalität zugeordnet. Sie werden zwar im Bereich der PMK registriert, aber separat unter dem weiten Oberbegriff „gegen den Staat“ ausgewiesen. Um die Gefährdungslage wichtiger Verantwortungsträgerinnen und -träger des demokratischen Systems differenzierter abbilden zu können, wäre eine grundlegende Erweiterung und Ausdifferenzierung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zu „Demokratiegefährdender Kriminalität und Vorurteilskriminalität“ notwendig.

Verengte Perspektive auf vorurteilsgeleiteten Taten

Weitere Anpassungen des Erfassungssystems werden im politischen, zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs immer wieder gefordert. Kritikerinnen und Kritiker weisen vor allem darauf hin, dass Vorurteilskriminalität kein Randphänomen ist, wie es Hasskriminalität als Unterkategorie der PMK nahelegen könnte. Durch diese Engführung könne der Eindruck entstehen, vorurteilsgeleitete Taten hätten nichts mit der Mitte oder Mehrheitsgesellschaft zu tun und dieses sei Phänomen deshalb ausschließlich an den extremistischen Rändern der Gesellschaft zu verorten. Eine Sichtweise, die in den Sozialwissenschaften jedoch längst als überwunden gilt. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Erfassungssystems ist dabei die Überarbeitung des KPMD-PMK hin zu einem Meldedienst „Demokratiegefährdende Kriminalität und Vorurteilskriminalität“, um mit einer Ausweitung an Erfassungskategorien, Vorurteilskriminalität als eigenständigem und facettenreichem Phänomen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Vorurteilsdelikte können, anders als die Zuordnung in der PMK-Statistik andeuten mag, auch vordergründig unpolitisch sein. Oft können diese Taten auch nicht mit organisierten Hassgruppen oder Rechtsextremen in Verbindung gebracht werden. Vielmehr scheinen sie eher durch ein diffuses menschenfeindliches Weltbild ohne klare politische Ideologie, aber mit ausgeprägten Feindbildern, gekennzeichnet zu sein. Die Täterinnen und Täter handeln nicht selten aus einer zufälligen, aber dennoch menschenfeindlichen Motivation heraus. Häufig ist der Grund einer solchen Tat die Suche nach einem Nervenkitzel, um Grenzen zu testen, oder Langeweile. Beispielhaft seien hier Fälle von Vorurteilskriminalität und Abwertung gegen lesbische Frauen genannt: Vorurteilsgeleitete Handlungen, von denen auf Grundlage von journalistischen Investigativrecherchen berichtet wird, reichen von verbalen Übergriffen und Anspucken bis hin zu Vorfällen, bei denen Frauen aufgrund ihrer Sexualität zusammengeschlagen werden. Täter waren hier beispielsweise betrunkene Männer ohne ersichtliche politische Gesinnung, die aus der Situation heraus und anscheinend „aus Spaß“ gegen die Frauen gehandelt haben.

Eine verengte Perspektive auf ein explizit politisches Motiv führt also dazu, dass viele vorurteilsgeleitete Taten aus dem öffentlichen und polizeilichen Wahrnehmungsraster herausfallen. Dabei haben die polizeiliche Wahrnehmung und Erfassung von Vorurteilskriminalität einen direkten Einfluss auf die Effektivität der Strafverfolgung. Angesichts der aufgezeigten Verzerrung in der statistischen Erfassung von Vorurteilskriminalität innerhalb der PMK-Statistik gewinnen entsprechende Dunkelfeldstudien auch in Deutschland seit etwa einer Dekade zunehmend an Bedeutung.

Dunkelfeldstudien zur Vorurteilskriminalität in Deutschland

Abgesehen von der Fehleranfälligkeit im Bereich der offiziellen Registrierung von Hassdelikten in der PMK-Statistik muss bei Vorurteilskriminalität von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Bis zu 90 Prozent der Taten fehlen schätzungsweise in den offiziellen Statistiken. Hinzu kommt, dass im Hellfeld lediglich strafrechtlich relevante Delikte auftauchen. Zahlreiche vorurteilsgeleitete Handlungen, die nicht in den strafbedrohten Rahmen fallen (z. B. abwertende Gesten), fehlen somit in den offiziellen Daten. Gemäß dem Benachteiligungsverbot nach Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der EU-Opferschutzrichtlinie sind jedoch durch die Mitgliedsstaaten vorurteilsgeleitete Handlungen sichtbar zu machen und umfassend statistisch zu dokumentieren. In Deutschland gibt es bislang wenig repräsentative Dunkelfeld-Daten, die von der Anzeigebereitschaft und der polizeilichen Verfolgungsaktivität unabhängige Zahlen und Befunde darstellen.

Einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leisteten die Landeskriminalämter Niedersachsen und Schleswig-Holstein seit 2017 mit der „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität“. Innerhalb dieser periodischen Befragung wurde 2017 die Kategorie „vorurteilsgeleitete Kriminalität“ integriert. Hierdurch war es möglich, repräsentative Aussagen zu Ausmaß, Beschaffenheit und Verteilung der Betroffenheit von vorurteilsmotivierter Kriminalität sowie zum Anzeigeverhalten und Vertrauen in die Polizei durch die Betroffenen in diesen beiden Bundesländern zu treffen. Darüber hinaus wurden emotionale und körperliche Folgebelastungen sowie Kriminalitätsfurcht abgefragt.

Nur über diese und weitere Dunkelfeldstudien kann das Anzeigeverhalten der Betroffenen untersucht werden und eine Schätzung zu dem der Polizei nicht bekannt gewordenen Anteil vorurteilsmotivierter Taten erfolgen. Die Studien stellen im Einklang mit der internationalen Forschung niedrige Anzeigeraten für Vorurteilskriminalität fest. So werden Gewaltdelikte und Sachbeschädigungen deutlich häufiger angezeigt (rund 40 Prozent) als zum Beispiel Ehr- und Drohdelikte (Beleidigung, Bedrohung in und außerhalb des Internets; Anzeigeraten im einstelligen Bereich). Vergleichsweise niedrigschwellige Handlungen wie Diskriminierung, Mobbing und Abwertung, die typisch für vorurteilsmotivierte Taten sind, werden vergleichsweise selten zur Anzeige gebracht.

Auswirkung von Vorurteilskriminalität auf Betroffene

Alle genannten Dunkelfeldstudien untermauern den Befund aus der internationalen Forschung, wonach Betroffene von Vorurteilskriminalität besonders stark unter den Folgen der Taten leiden. Das Vertrauen in die zentralen Institutionen des Staates, insbesondere in die Polizei und die Gerichte, wie auch das subjektive Sicherheitsgefühl, insbesondere im öffentlichen Raum, sinken deutlich im Vergleich zu Betroffenen nicht-vorurteilsmotivierter Delikte und Nicht-Opfern.

Die Furcht, erneut von Vorurteilskriminalität betroffen zu sein, ist infolge der Erfahrung von Vorurteilskriminalität signifikant erhöht. Bei den Betroffenen wird ein soziales Rückzugsverhalten festgestellt. So meiden es die betroffenen Menschen in erhöhtem Maß, ihre soziale Identität in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dazu zählt zum Beispiel das Tragen religiöser Symbole, Küssen oder Händchenhalten in der Öffentlichkeit oder das Vermeiden bestimmter Kleidungsstile. Zum Teil vermeiden sie öffentliche Straßen und Plätze. Darüber hinaus leiden Betroffene von Vorurteilskriminalität besonders stark unter Ängsten, Vertrauensverlusten und psychischen Folgen der Viktimisierungserfahrung.

Periodische Untersuchungen zur Betroffenenperspektive, die es in Deutschland bisher nicht in ausreichendem Umfang gibt, könnten weitere Einblicke geben. Zum Beispiel lassen sich darin Effekte von bestimmten Ereignissen oder Krisen darstellen. Hinweise auf die Relevanz von gesellschaftlichen Ereignissen und Entwicklungen auf Vorurteilskriminalität gibt es immer wieder. So konnten etwa Vorurteile gegenüber Menschen muslimischen Glaubens nach islamistisch motivierten Terroranschlägen oder Vorurteile gegenüber asiatisch gelesenen Menschen während der Corona-Pandemie vermehrt wahrgenommen werden. Seit dem Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 und dem folgenden Gaza-Krieg werden nachweislich deutlich mehr antisemitische Fälle verzeichnet (sowohl polizeilich, als auch vonseiten des zivilgesellschaftlichen Meldesystems für antisemitische Vorfälle in Deutschland (RIAS)). Auch können Auswirkungen gesellschaftlicher Entwicklungen – etwa veränderte Migrationsbewegungen oder politisch-kulturelle Polarisierungsprozesse – auf Diskriminierungs- und Abwertungserfahrungen einzelner Gruppen durch längsschnittlich angelegte Studien erfasst und untersucht werden. Solche längsschnittlich angelegten Surveys ermöglichen es, sowohl strukturelle Verschiebungen in der Bevölkerungszusammensetzung als auch Veränderungen in gesellschaftlichen Einstellungen und sozialem Konfliktpotenzial über die Zeit hinweg empirisch abzubilden. So können sie als Gradmesser und gegebenenfalls Warnsignale mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Polarisierungsbewegungen betrachtet werden.

Feststellung und Prävention vorurteilsmotivierter Taten

Mit einem Ausbau von Aus- und Fortbildungsangeboten für Sicherheitsbehörden und Justiz könnten vorurteilsmotivierte Taten besser erkannt und mit höherer Wahrscheinlichkeit registriert werden. Auch könnten solche Maßnahmen die Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Betroffenen und damit das Vertrauen von Betroffenen in die Sicherheitsbehörden verbessern. Dies würde vermutlich die Anzeigerate unter Betroffenen erhöhen und könnte damit zu verlässlicheren Zahlen in der offiziellen Statistik beitragen.

Auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sollten demokratische Werte gestärkt und demokratische Resilienz gefördert werden, um vorurteilsmotivierten Taten begegnen zu können. Entsprechend ist auch die Politik gefordert, mit geeigneten Maßnahmen, die Selbstverständlichkeit von Vielfalt und Gleichwertigkeit in einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft noch stärker zu betonen und zu fördern. Medien könnten dazu beitragen, vermehrt für das Thema der Vorurteilskriminalität zu sensibilisieren, um letztlich auch das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern.

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe Coester, 2008; Groß & Häfele, 2021; Häfele & Groß, 2023. Das GMF-Konzept wurde maßgeblich durch den Bielefelder Konfliktforscher Wilhelm Heitmeyer entwickelt (siehe Heitmeyer, 2002). Im Gegensatz zum Extremismusbegriff geht es Heitmeyer nicht nur um die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats (der FDGO), sondern um abwertende Einstellungen.

  2. Zick & Küpper, 2021; Zum Zusammenhang zwischen GMF auf Einstellungsebene und Handlungen siehe Krieg, 2022.

  3. Groß & Neckel, 2020, S. 272.

  4. Perry & Alvi, 2012, S. 57.

  5. Häfele, Groß & Peter, im Druck.

  6. Häfele, Groß & Peter, im Druck.

  7. Iganski (2001, S. 629).

  8. z.B. Bender & Christ, 2025; Häfele & Groß, 2023; Riaz, Bischof & Wagner, 2021.

  9. z.B. Coester, 2008; Hall, Corb, Giannasi & Grieve, 2015; Lang, 2014; McBride, 2016; Valeri & Borgeson, 2018; Williams, 2021.

  10. Hierzu siehe auch Fuchs, 2021, S. 270.

  11. Siehe: Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html

  12. Siehe: Externer Link: https://www.report-it.org.uk/files/hate-crime-1819-hosb2419.pdf?utm_source=chatgpt.com; Externer Link: https://bjs.ojp.gov/sites/g/files/xyckuh236/files/media/document/hcrle1019.pdf?utm_source=chatgpt.com; https://hatecrime.osce.org/reporting/austria/2019

  13. Riaz, Bischof & Wagner, 2021; Zuletzt verfügbare Daten 2024; Verlauf siehe Abbildung 2.

  14. Siehe: Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deie meinenliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html Ergänzt werden die offiziellen Zahlen durch die Zahlen der unabhängigen Meldestellen (z. B. ezra, empower, soliport). Betrachtet man nur die direkten Betroffenen strafrechtlich relevanter Hassgewaltdelikte, dann zeigt sich für 2023 die höchste den unabhängigen Meldestellen berichtete Fallzahl seit 2013 (VBRG 2024).

  15. Phänomenbereich rechts: Politisch motivierter Kriminalität -rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen.

  16. Die nochmal separat aufgeführte Kategorie „Hasskriminalität“ enthält Fälle, die zwar als hassmotiviert eingestuft wurden, aber keinem konkreten Feindlichkeitsmotiv eindeutig zugeordnet werden konnten oder sich gegen mehrere Gruppen gleichzeitig richten und nicht sauber klassifizierbar sind. Es handelt sich also um eine Rest- oder Sammelkategorie, die offen bleibt für z.B. Mischformen, unklare Zielgruppen, unspezifische gruppenbezogene Feindseligkeit. Der hohe Anstieg in dieser Kategorie von rund 177 % verweist auf eine hohe Zahl unspezifischer bzw. schlecht dokumentierter Fälle. Möglicherweise verweist die hohe Zahl auch auf eine Veränderung in der Erfassungspraxis. Hier wären genauere (qualitative) Analysen zur polizeilichen Erfassungspraxis notwendig.

  17. Jede Kategorie/jedes Themenfeld kann prinzipiell in jeden Phänomenbereich fallen – einige Themenfelder sind unwahrscheinlicher in einigen Phänomenbereichen (z.B. „fremdenfeindlich“ im Phänomenbereich links), aber prinzipiell möglich ist in der PMK-Statistik jede Kombination.

  18. Geschke et al., 2023; Lang, 2014; Schellenberg, 2019.

  19. Häfele & Groß (2025).

  20. z. B. Quent, 2020; Coester, 2018; Schellenberg, 2024.

  21. Häfele & Groß, 2025: 159.

  22. Externer Link: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rathaus-in-Hannover-mit-rassistischen-Parolen-beschmiert,rathaus1008.html

  23. Häfele & Groß, 2025: 157 f.

  24. Schellenberg, 2024, S. 49.

  25. Bis heute orientiert sich Polizei in Erfassung und Ermittlungsarbeit bei der PMK stark an der „Normativen Rahmentheorie“ des „politischen Extremismus“ (Backes, 1989; Backes & Jesse, 1993); siehe zu dieser Kritik auch Kaggl & Loy, 2025; Schellenberg, 2019; Schellenberg, 2024.

  26. z. B. Pfahl-Traughber, 1992; Salzborn, 2018.

  27. Schellenberg 2024, S. 49.

  28. Lang, 2014, S. 63.

  29. McDevitt & Levin, 2018, S. 33 f.

  30. Habermann & Singelnstein, 2018, S. 27.

  31. Dancygier & Green, 2010.

  32. McDevitt, Levin & Bennett, 2002.

  33. Externer Link: https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/gewalt-hass-gegen-lesben-schwule-queer-polizei

  34. Kleffner, 2018, S. 38.

  35. Habermann & Singelnstein, 2018; Groß & Häfele 2021.

  36. z. B. Church & Coester, 2021; Fröhlich, 2021; Groß, Häfele & Peter, 2024.

  37. Groß, Dreißigacker & Riesner, 2019.

  38. Weitere Dunkelfeldstudien für Deutschland sind z.B. die Forschungsprojekte „HateTown – Vorurteilsgeleitete Handlungen in urbanen Räumen“ (Groß, Häfele & Peter, 2024), Siehe: Externer Link: https://www.pa.polizei-nds.de/startseite/ikris/forschung/schriftenreihe_des_ikris/, LeAH – Jüdisches Leben und Alltag in Hamburg , die Dunkelfeldbefragung des BKA (Church & Coester, 2021), Siehe: Externer Link: https://www.pa.polizei-ds.de/startseite/ikrisalt/wir_uber_uns/forschung/abgeschlossene_forschungsprojekte/judisches-leben-und-alltag-in-hamburg-leah-116950.html und PAWAKS (Bender & Weber, 2023).

  39. z. B. Häfele, Groß & Peter, im Druck.

  40. z.B. Heitmeyer, 2002; Petermann et al., 2013; FRA, 2018; Zick & Küpper, 2021

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Die Soziologin und Kriminologin Eva Groß ist Professorin an der Akademie der Polizei Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Vorurteile, vorurteilsmotivierte Kriminalität, Rechtsextremismus und Viktimisierung/Dunkelfeld.

Der Soziologe und Kriminologe Joachim Häfele ist Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen. Er forscht u. a. zu (In)Toleranz im urbanen Kontext, Hasskriminalität und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus.