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Bundesnachrichtendienst (BND) | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Bundesnachrichtendienst (BND)

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er ist dem Bundeskanzleramt untergeordnet und wird durch das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht. Historischer Vorläufer des BND war die von ehemaligen Wehrmachtsangehörigen aufgebaute „Organisation Gehlen“ (1946–1956). Die BND-Zentrale befindet sich seit 2019 in Berlin.

Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Informationsbeschaffung, -auswertung und Lageanalyse zu außen- und sicherheitspolitisch relevanten Vorgängen im Ausland. Die gesammelten Informationen und Analysen gibt der BND an alle Ressorts der Bundesregierung weiter – vorrangig an Ressorts, die am stärksten mit Fragen der Außen- oder Sicherheitspolitik befasst sind. Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz ist der BND nicht im Inland tätig. Zudem verfügt er über keine Exekutivbefugnisse und darf damit etwa niemanden verhaften. Er arbeitet ausschließlich mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z. B. Observation, Abhören und Aufzeichnen von Telekommunikation, Bildaufzeichnungen) und unterhält Kontakt zu Geheimdiensten weltweit.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Siehe auch:

Fussnoten

Unter Verfassungsschutz werden nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10b des Grundgesetzes staatliche Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Verfassungsschutz" lesen