Unter Verfassungsschutz werden nach Externer Link: Art. 73 Abs. 1 Nr. 10b des Grundgesetzes staatliche Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der
Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten als Inlandsnachrichtendienst ohne polizeiliche Befugnisse. Die Mitarbeitenden dürfen deshalb beispielsweise niemanden durchsuchen oder verhaften. Sie sammeln und analysieren hingegen Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen mithilfe nachrichtendienstlicher Mittel, etwa durch Observationen, den Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten) oder Informanten. Zu den Kernaufgaben zählen dabei im Konkreten die Beobachtung von
Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für staatliche Gegenmaßnahmen und fließen in jährlich erscheinende Verfassungsschutzberichte ein. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden wird durch parlamentarische Gremien auf Bundes- und Landesebene kontrolliert – etwa durch die G10-Kommission oder
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.
Siehe auch: