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Verfassungsschutz | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Verfassungsschutz

Unter Verfassungsschutz werden nach Externer Link: Art. 73 Abs. 1 Nr. 10b des Grundgesetzes staatliche Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der Sicherheit und Bestandssicherung von Bund und Ländern dienen. Zuständig sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Verfassungsschutzinstitutionen der einzelnen Bundesländer, die den jeweiligen Innenministerien unterstehen. Die Aufgaben und Befugnisse sind im Externer Link: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und in den Landesverfassungsschutzgesetzen geregelt.

Die Verfassungsschutzbehörden arbeiten als Inlandsnachrichtendienst ohne polizeiliche Befugnisse. Die Mitarbeitenden dürfen deshalb beispielsweise niemanden durchsuchen oder verhaften. Sie sammeln und analysieren hingegen Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen mithilfe nachrichtendienstlicher Mittel, etwa durch Observationen, den Einsatz von Vertrauensleuten (V-Leuten) oder Informanten. Zu den Kernaufgaben zählen dabei im Konkreten die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus sowie anderen extremistischen Bewegungen. Darüber hinaus sind sie für die Abwehr von Spionage, Sabotage, Proliferation und Gefahren im Bereich des Wirtschafts- und Geheimschutzes zuständig.

Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für staatliche Gegenmaßnahmen und fließen in jährlich erscheinende Verfassungsschutzberichte ein. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden wird durch parlamentarische Gremien auf Bundes- und Landesebene kontrolliert – etwa durch die G10-Kommission oder parlamentarische Kontrollausschüsse.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Siehe auch:

Fussnoten

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) erfährt trotz mehrfacher Verwendung durch das Grundgesetz (GG) keine Legaldefinition durch dieses, oder das Bundesverfassungsgerichtsgesetz obwohl in dessen ersten Referentenentwurf eine ebensolche vorgesehen war. Begrifflich klar ist allerdings, dass die Grundordnung nur ein Ausschnitt der staatlichen Gesamtordnung ist, dem das GG eine herausgehobene Wichtigkeit verleiht. Diese Wichtigkeit wird durch die Adjektive „freiheitlich“ und ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Freiheitliche demokratische Grundordnung" lesen

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Pierre Thielbörger

Rechtsextremismus ist ein Sammelbegriff für einen politischen Extremismus, der die Gleichwertigkeit aller Menschen ablehnt...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Rechtsextremismus" lesen

Linksextremismus ist eine uneinheitliche Strömung des politischen Extremismus, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt und eine grundlegende Umgestaltung von Staat und Gesellschaft anstrebt...

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Islamismus ist ein Sammelbegriff für politisch-ideologische Bestrebungen, die von der Existenz einer gottgewollten und allgemeingültigen Ordnung ausgehen, die über den von Menschen gemachten Regeln steht...

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P. K. bezeichnet das vom Dt. Bundestag eingerichtete Gremium zur Überwachung der Aktivitäten der dt. Nachrichtendienste....

Interner Link: Kompletten Eintrag "Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)" lesen

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.