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Militärischer Abschirmdienst (MAD) | Innere Sicherheit | bpb.de

Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr mit Hauptsitz in Köln. Der MAD untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung. Seine Zuständigkeiten und Befugnisse sind im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MADG) geregelt. Der MAD sammelt und wertet Informationen aus, um die Bundeswehr vor Spionage, Sabotage und terroristischen Bestrebungen „abzuschirmen“ und damit zu schützen. Im Rahmen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist der MAD nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland tätig. Dort bewertet er die Sicherheitslage vor Ort, um Soldatinnen und Soldaten sowie Einrichtungen der Bundeswehr abzusichern. Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und beispielsweise Angriffe zu verhindern. Außerdem zählt die Sicherheitsüberprüfung von Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Angehörigen der Bundeswehr zu seinen Aufgaben.

Siehe auch:

Fussnoten