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Polizei

Polizei ist die Bezeichnung für staatliche Behörden, die einerseits mit der Gefahrenabwehr und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie andererseits mit der Verfolgung von Straftaten betraut sind. Sie ist bei der Ausübung ihrer Aufgaben an Recht und Gesetz gebunden und hat somit unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen kann die Polizei als Teil des Staates und damit Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols Zwang anwenden, sofern ihr dies rechtlich erlaubt ist.

Nach dem Grundgesetz fällt die Polizei in erster Linie in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Landespolizeien unterstehen den jeweiligen Innenministerien und sind meist in Schutz-, Bereitschafts- und Kriminalpolizei gegliedert. Daneben gibt es mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt zwei Polizeien auf Bundesebene, die dem Bundesministerium des Innern unterstehen. Die Polizei des Deutschen Bundestages untersteht der Parlamentspräsidentin oder dem -präsidenten.

Siehe auch:

Fussnoten