Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten, das im Gesetz ausdrücklich als strafbar bezeichnet und mit einer Strafe bedroht ist. Die Tatbestände und die weiteren Voraussetzungen für eine Strafbarkeit sind vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Nach Externer Link: § 1 StGB darf nur bestraft werden, wer etwas Strafbares getan oder unterlassen hat, das zu diesem Zeitpunkt strafbar war. Eine Strafbarkeit setzt zudem Schuld voraus. Das heißt, dass eine Person das Unrecht eines Verhaltens kannte, sich hätte anders verhalten können und dennoch die Straftat begangen hat. Straftaten werden nach Externer Link: § 12 StGB in
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.
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