Quellen-TKÜ ist die Abkürzung für Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Gemeint ist das heimliche Mitlesen verschlüsselter Kommunikation direkt am Endgerät, bevor sie durch Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal verschlüsselt wird. Die Maßnahme erfolgt in der Regel durch spezielle Überwachungssoftware („Staatstrojaner“). Rechtsgrundlage sind unter anderem Externer Link: § 49 Abs. 2 BKA-Gesetz und Externer Link: § 100a Abs. 1 S. 2 und 3 StPO. Zur Strafverfolgung darf sie nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten eingesetzt und muss richterlich bestätigt werden. Im Unterschied zur
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.