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Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)

Quellen-TKÜ ist die Abkürzung für Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Gemeint ist das heimliche Mitlesen verschlüsselter Kommunikation direkt am Endgerät, bevor sie durch Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal verschlüsselt wird. Die Maßnahme erfolgt in der Regel durch spezielle Überwachungssoftware („Staatstrojaner“). Rechtsgrundlage sind unter anderem Externer Link: § 49 Abs. 2 BKA-Gesetz und Externer Link: § 100a Abs. 1 S. 2 und 3 StPO. Zur Strafverfolgung darf sie nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten eingesetzt und muss richterlich bestätigt werden. Im Unterschied zur Online-Durchsuchung ist sie auf laufende Kommunikationsvorgänge beschränkt und gilt daher als weniger eingriffsintensiv. Sie bleibt aber datenschutzrechtlich umstritten.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Fussnoten

Die Online-Durchsuchung ist ein verdeckter staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System zur Durchsicht gespeicherter Daten. Die Maßnahme wird technisch...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Online-Durchsuchung" lesen