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Rasterfahndung

Die Rasterfahndung ist eine polizeiliche Methode, bei der Datenbestände automatisiert nach bestimmten Merkmalen potenzieller Tätergruppen durchsucht werden – etwa nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Studierenden einer Universität oder Kundenstamm eines Unternehmens. Dabei wird zwischen positiver und negativer Rasterfahndung unterschieden: Die positive Rasterfahndung filtert Personen mit bestimmten Merkmalen heraus, während die negative Rasterfahndung solche Merkmale nutzt, um Personengruppen gezielt auszuschließen. Ziel ist es, aus großen Datenmengen mögliche Personen zu identifizieren, die Straftaten begangen haben oder begehen könnten, wobei dieser Verdacht danach noch im Einzelfall überprüft werden muss.

Erstmals wurde diese Form der Fahndung bei der Suche nach Mitgliedern der Interner Link: Roten Armee Fraktion (RAF) angewendet. Nach den Interner Link: Anschlägen vom 11. September 2001 kam sie erneut zur Anwendung, diesmal zur Bekämpfung islamistischen Terrorismus. Aufgrund des massenhaften Zugriffs auf Daten unbeteiligter Personen wird die Rasterfahndung als erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kritisiert und unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen (z. B. in Externer Link: § 98a StPO).

Fussnoten