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Zoll

Der Zoll ist ein Oberbegriff für verschiedene Behörden (die Generalzolldirektion, Zollämter und Zollfahndungsämter) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zu deren Aufgaben gehören die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, die Erhebung von Verbrauchsteuern, die Kontrolle der Einhaltung von Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie die Bekämpfung von Schmuggel, Drogen- und Waffenhandel. Darüber hinaus ist der Zoll für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständig. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Zoll über hoheitliche Befugnisse, wie beispielsweise zur Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und Waren.

Als „Zoll“ wird darüber hinaus die staatliche Abgabe bezeichnet, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr auf bestimmte Güter erhoben wird. Deutschland kann keine Zölle erheben, da diese Möglichkeit auf die Europäische Union (EU) übertragen wurde. Für die Erhebung der Zollgebühren der EU sind in Deutschland die deutschen Zollbehörden zuständig.

Fussnoten