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Tatverdacht | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Tatverdacht

Ein Tatverdacht liegt vor, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft auf der Grundlage tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen, dass eine Person eine Straftat begangen haben könnte. Bloße Vermutungen oder öffentliche Anschuldigungen begründen keinen Tatverdacht. Der Tatverdacht bildet die Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Ein Tatverdacht bedeutet aber nicht, dass eine Person die Tat tatsächlich begangen hat oder strafrechtlich schuldig ist.

Als Tatverdächtige gelten also Personen, gegen die ein Tatverdacht besteht. Beschuldigte sind Tatverdächtige, gegen die ein Strafverfahren geführt wird. Ob sich der Tatverdacht bestätigt und eine Person strafrechtlich verantwortlich ist, entscheidet ein Gericht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Im Strafverfahren werden verschiedene Verdachtsgrade unterschieden. Der Anfangsverdacht verpflichtet die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der hinreichende Tatverdacht bildet die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage. Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls und notwendig für die Anordnung der Untersuchungshaft.

Die Unterscheidung zwischen Tatverdacht und Täterschaft gehört zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats. Sie soll sicherstellen, dass über Schuld und Strafe nicht Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern unabhängige Gerichte entscheiden.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst Tatverdächtige, nicht rechtskräftig verurteilte Täterinnen und Täter. Letztere können der Strafverfolgungsstatistik entnommen werden.

Informationen zu diesem Glossarbeitrag

Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.

Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Fussnoten

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährliche Veröffentlichung des Bundeskriminalamts (BKA) auf Grundlage von § 2 Abs. 6 des BKA-Gesetzes. Sie erfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)" lesen