Glossar
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die Krankenversicherung der Rentner ist der Gesetzliche Krankenversicherungsschutz für Rentner. Pflichtversichert sind alle, die während ihres Arbeitslebens überwiegend in der Gesetzlichen Krankenversicherung waren. Der Rentner (oder der Verstorbene) muss mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte der Zeit seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung (oder familienversichert) gewesen sein. Die Rentenversicherung zahlt zum KV- Beitrag einen Zuschuss, der i. d. R. dem halben Beitrag entspricht. Diese Beiträge werden von der Rentenversicherung direkt an den Gesundheitsfonds der Krankenversicherung gezahlt. Rentenbezieher, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. In diesen Fällen werden auch ggfs. weitere Einkommen (z. B. aus Vermietung/Verpachtung/Kapitalvermögen) bei der Ermittlung des Beitrages berücksichtigt.30.01.2020
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