Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen ihre in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte partnerschaftlich aufteilen. In diesem Fall wird auf den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente verzichtet.
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen ihre in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte partnerschaftlich aufteilen. In diesem Fall wird auf den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente verzichtet.