Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten - auch an frühere Ehegatten - , Waisenrenten) haben die Funktion, den Unterhalt für die Berechtigten weiterhin sicherzustellen, zu dem ein verstorbener Versicherter verpflichtet war.
Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten - auch an frühere Ehegatten - , Waisenrenten) haben die Funktion, den Unterhalt für die Berechtigten weiterhin sicherzustellen, zu dem ein verstorbener Versicherter verpflichtet war.