Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur noch weniger als sechs, jedoch mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur noch weniger als sechs, jedoch mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können.