Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zunächst in der Regel auf drei Jahre befristet gewährt, sofern nicht medizinische Gründe gegen die Erwartung einer Besserung des Gesundheitszustandes sprechen.
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zunächst in der Regel auf drei Jahre befristet gewährt, sofern nicht medizinische Gründe gegen die Erwartung einer Besserung des Gesundheitszustandes sprechen.