erfolgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente seit 1992 indem die Altersrente je Monat um 0,3 Prozent (d. h. 3,6% je Jahr) gemindert wird. In der Rentenformel erfolgt die Absenkung über eine Reduzierung des Rentenzugangsfaktors.
erfolgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente seit 1992 indem die Altersrente je Monat um 0,3 Prozent (d. h. 3,6% je Jahr) gemindert wird. In der Rentenformel erfolgt die Absenkung über eine Reduzierung des Rentenzugangsfaktors.