Ruhegehalt wird Beamten bei Erreichen der Altersgrenze oder bei dauernder Dienstunfähigkeit gewährt. Die Höhe errechnet sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit.
Ruhegehalt wird Beamten bei Erreichen der Altersgrenze oder bei dauernder Dienstunfähigkeit gewährt. Die Höhe errechnet sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit.