Für die krankenversicherungspflichtigen Rentner übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Freiwillig krankenversicherte Rentner erhalten einen entsprechenden Zuschuss.
Für die krankenversicherungspflichtigen Rentner übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Freiwillig krankenversicherte Rentner erhalten einen entsprechenden Zuschuss.