Zum Ausgleich für die Absenkung des Sicherungsniveaus in der GRV wird seit der Rentenreform 2002 der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten oder betrieblichen Altersvorsorge staatlich gefördert. Diese Riester-Rente ist freiwillig. Die Finanzierung erfolgt allein durch die Versicherten und aus Steuermitteln (Förderung als Zulage oder steuerlicher Sonderausgabenabzug). Der Name bezieht sich auf den vormaligen Arbeitsminister Walter Riester.