Der sog. Nachhaltigkeitsfaktor ist eine statistisch ermittelte Größe und berücksichtigt bei der Rentenanpassung seit 2005 vereinfacht gesagt die Veränderung des Verhältnisses der Anzahl von Leistungsbeziehern zu versicherungspflichtig Beschäftigten.
Der sog. Nachhaltigkeitsfaktor ist eine statistisch ermittelte Größe und berücksichtigt bei der Rentenanpassung seit 2005 vereinfacht gesagt die Veränderung des Verhältnisses der Anzahl von Leistungsbeziehern zu versicherungspflichtig Beschäftigten.