Arbeitgeber und Versicherte wählen (getrennt) alle sechs Jahre in freien und geheimen Wahlen ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. auch der gesetzlichen Krankenkassen).
Arbeitgeber und Versicherte wählen (getrennt) alle sechs Jahre in freien und geheimen Wahlen ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. auch der gesetzlichen Krankenkassen).