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Ordnungsamt

Ordnungsämter sind Teil der kommunalen Verwaltung. Sie haben Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr und sollen somit insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung bewahren. Zum Teil überschneiden sich diese Aufgaben mit denen der Polizei. Ordnungsämter haben insgesamt aber weniger Befugnisse als die Polizei.

Ausbildung, Ausrüstung und Kompetenzen variieren je nach Bundesland und Kommune. Ordnungsämter werden jedoch meist bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z. B. Falschparken oder Ruhestörung) und der Durchsetzung kommunaler Ordnungssatzungen tätig. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, die im Außendienst tätig sind, werden teilweise anders bezeichnet als das Amt selbst. Je nach Stadt heißen sie beispielsweise „Stadtpolizei“ oder „Kommunaler Vollzugsdienst“. Der Begriff „Ordnungspolizei“ ist aufgrund seiner historischen Belastung aus der Zeit des Nationalsozialismus umstritten.

Siehe auch:

Fussnoten