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Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige Verhaltensweisen, die jedoch nicht zu den Straftaten zählen. So handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um weniger schweres Unrecht, etwa gegen Personen (z. B. Lärmbelästigung), das gesellschaftliche Zusammenleben (z. B. im Straßenverkehr) oder die Umwelt (z. B. illegale Müllentsorgung). Anders als Straftaten beeinträchtigen Ordnungswidrigkeiten Rechtsgüter meist weniger erheblich. Ob Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingestuft werden, legt der Gesetzgeber fest. Der rechtliche Umgang mit Ordnungswidrigkeiten ist im Externer Link: Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Im Unterschied zu Straftaten werden Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und nicht mit Freiheits- und Geldstrafen sanktioniert.

Siehe auch:

Fussnoten