Strafe bezeichnet eine staatliche Sanktion in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe oder eines Fahrverbots, die als Rechtsfolge für rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verhängt wird. Sie hat sowohl einen schuldausgleichenden als auch einen kriminalpräventiven Charakter. Zu den anerkannten Strafzwecken zählen Schuldausgleich und
Grundlage jeder Bestrafung ist der Schuldgrundsatz („Keine Strafe ohne Schuld“) sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Beide dieser Prinzipien verlangen eine angemessene Relation zwischen Schuld und Strafe. Neben der Strafe kennt das staatliche Sanktionssystem auch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus). Diese Maßregeln verfolgen keinen Schuldausgleich, sondern dienen der Gefahrenabwehr und entspringen der staatlichen Schutzpflicht.
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.
Siehe auch: