Staatsanwaltschaften sind eigenständige Justizbehörden, die der Fachaufsicht der jeweiligen Justizministerien des Bundes oder der Länder unterstehen. Ihre zentrale Aufgabe ist die Verfolgung von Straftaten. Dazu gehören sowohl die Einleitung und Leitung von Ermittlungsverfahren als auch die Anklageerhebung vor Gericht. Die Ermittlungen werden häufig durch die
Tätig werden kann die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur bei einem Anfangsverdacht wegen einer
Eine weitere Aufgabe ist die Strafvollstreckung, also die Vollstreckung rechtskräftiger Strafurteile. Die Staatsanwaltschaft überwacht somit etwa, dass Geldstrafen gezahlt werden, und leitet den Strafvollzug und damit die Freiheitsentziehung in einem Gefängnis ein.
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.
Siehe auch: