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Staatsanwaltschaft | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaften sind eigenständige Justizbehörden, die der Fachaufsicht der jeweiligen Justizministerien des Bundes oder der Länder unterstehen. Ihre zentrale Aufgabe ist die Verfolgung von Straftaten. Dazu gehören sowohl die Einleitung und Leitung von Ermittlungsverfahren als auch die Anklageerhebung vor Gericht. Die Ermittlungen werden häufig durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Tätig werden kann die Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur bei einem Anfangsverdacht wegen einer Straftat. Wenn ein Sachverhalt vorliegt, in dem sowohl eine Straftat als auch eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, ist sie auch für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständig. Grundsätzlich gilt für ihr Handeln das Legalitätsprinzip (Externer Link: § 152 Abs. 2 StPO): Jedem Verdacht auf eine Straftat ist nachzugehen. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse – kann die Staatsanwaltschaft jedoch ein Verfahren einstellen (Opportunitätsprinzip, Externer Link: § 153 StPO).

Eine weitere Aufgabe ist die Strafvollstreckung, also die Vollstreckung rechtskräftiger Strafurteile. Die Staatsanwaltschaft überwacht somit etwa, dass Geldstrafen gezahlt werden, und leitet den Strafvollzug und damit die Freiheitsentziehung in einem Gefängnis ein.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Siehe auch:

Fussnoten

Polizei ist die Bezeichnung für staatliche Behörden, die einerseits mit der Gefahrenabwehr und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie...

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Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten, das im Gesetz ausdrücklich als strafbar bezeichnet und mit einer Strafe bedroht ist. Die Tatbestände und die weiteren Voraussetzungen...

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Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige Verhaltensweisen, die jedoch nicht zu den Straftaten zählen. So handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um weniger schweres Unrecht, etwa gegen Personen...

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