Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die zeitlich befristete, anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen (z. B. Rufnummern oder Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende eines Anrufs) durch Telekommunikationsanbieter. Ziel ist es, dass etwa Nachrichtendienste oder Strafverfolgungsbehörden bei Gefahren und späteren Ermittlungen auf diese Daten zugreifen können, um Gefahren abzuwehren oder
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Als Alternative wird das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren diskutiert. Dabei werden Verbindungsdaten nur im konkreten Verdachtsfall einer schweren Straftat vorübergehend eingefroren und nach richterlicher Anordnung für Ermittlungszwecke gesichert. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtlich und politisch stark umstritten – insbesondere wegen ihrer Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Informationen zum Glossar
Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.
Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.
Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.