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Vorratsdatenspeicherung | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die zeitlich befristete, anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen (z. B. Rufnummern oder Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende eines Anrufs) durch Telekommunikationsanbieter. Ziel ist es, dass etwa Nachrichtendienste oder Strafverfolgungsbehörden bei Gefahren und späteren Ermittlungen auf diese Daten zugreifen können, um Gefahren abzuwehren oder Straftaten aufzuklären.

Der Interner Link: Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte im Jahr 2022, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (und weitere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, etwa in Frankreich) nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind und gegen Grundrechte verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung im Jahr 2023 bestätigt.

Als Alternative wird das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren diskutiert. Dabei werden Verbindungsdaten nur im konkreten Verdachtsfall einer schweren Straftat vorübergehend eingefroren und nach richterlicher Anordnung für Ermittlungszwecke gesichert. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtlich und politisch stark umstritten – insbesondere wegen ihrer Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Fussnoten

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten, das im Gesetz ausdrücklich als strafbar bezeichnet und mit einer Strafe bedroht ist. Die Tatbestände und die weiteren Voraussetzungen...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Straftat" lesen

Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dem höchsten deutschen Gericht, kommt die Stellung eines der fünf obersten Staatsorgane Ds zu. Es hat ebenso höchstes Lob wie schärfste Kritik erhalten: Sehen die einen im Verfassungsgericht die Krönung des → Rechtsstaates, meinen andere eine Einengung der → Demokratie zu erkennen. Für die breite Öffentlichkeit stellt es – weit vor Parlament und Regierung – einen der Hauptträger ihres Institutionenvertrauens dar.

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Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Jürgen Plöhn