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Verbrechen/Vergehen

Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) werden nach Externer Link: § 12 StGB in Verbrechen und Vergehen unterteilt. Maßgeblich für die Unterscheidung ist das angedrohte Strafmaß: Verbrechen sind rechtswidrige Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. Vergehen sind Straftaten, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden können. Beide Kategorien sind von Ordnungswidrigkeiten abzugrenzen, die nicht dem Strafrecht, sondern dem Ordnungswidrigkeitenrecht unterliegen.

Siehe auch:

Fussnoten