Anschlag bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch einen vorsätzlich begangenen, gezielten Gewaltakt gegen Personen oder Sachen. Im Unterschied zu einem Unfall handelt der Täter dabei absichtlich. Häufig sind Anschläge politisch motiviert. Eine gesetzlich einheitliche Definition für den Begriff gibt es nicht.
Anschläge sind beispielsweise Sprengstoffanschläge, Brandanschläge oder gezielte Angriffe mit Schusswaffen, Messern oder Fahrzeugen. Die strafrechtliche Bewertung richtet sich nach den jeweils verwirklichten Straftatbeständen – etwa Mord, Brandstiftung oder Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.
Der Begriff wird vor allem für Taten verwendet, die sich gegen Personen, Einrichtungen oder Objekte von besonderer öffentlicher oder gesellschaftlicher Bedeutung richten oder eine entsprechende Wirkung entfalten. So spricht man etwa von einem Anschlag auf eine Politikerin beziehungsweise einen Politiker, eine Synagoge oder eine Gemeinschaftsunterkunft, üblicherweise wird der Begriff jedoch nicht bei einer Beziehungstat genutzt.
Informationen zu diesem Glossarbeitrag
Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.
Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.