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Viktimisierung | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Viktimisierung

Der Begriff Viktimisierung leitet sich vom lateinischen victima („Opfer“) ab und bezeichnet den Prozess des Zum-Opfer-Werdens oder Zum-Opfer-Machens. In der Kriminologie umfasst Viktimisierung nicht nur die unmittelbare Schädigung durch eine Straftat oder ein anderes belastendes Ereignis, sondern auch deren Folgen sowie den gesellschaftlichen und institutionellen Umgang mit den Betroffenen. Opfer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Bei der Viktimisierung von natürlichen Personen werden drei Kategorien unterschieden:

Primäre Viktimisierung beschreibt, wenn eine Person unmittelbar von einer Straftat oder Gewalthandlung betroffen ist. Sie umfasst die direkten körperlichen, psychischen, sozialen oder wirtschaftlichen Folgen der Tat.

Sekundäre Viktimisierung entsteht, wenn Betroffene nach der Tat durch den Umgang ihres sozialen Umfelds oder staatlicher Institutionen zusätzlich belastet werden. Dies kann etwa durch fehlende Unterstützung, Schuldzuweisungen, unangemessene Befragungen oder eine belastende Berichterstattung in den Medien geschehen.

Als tertiäre Viktimisierung werden die langfristigen gesellschaftlichen Folgen einer Viktimisierung bezeichnet. Dazu gehören etwa soziale Ausgrenzung, Stigmatisierung oder dauerhafte Einschränkungen der Lebensführung. Teilweise wird der Begriff auch verwendet, um die Folgen einer Straftat für das soziale Umfeld der betroffenen Person zu beschreiben. Da der Begriff in der wissenschaftlichen Literatur nicht einheitlich verwendet wird, unterscheiden sich die Definitionen je nach Forschungsansatz.

Die Unterscheidung der verschiedenen Formen der Viktimisierung zeigt, dass die Folgen einer Straftat weit über das eigentliche Tatgeschehen hinausreichen können. Dieses Wissen bildet eine Grundlage für Opferhilfe, Strafverfahren und kriminalpräventive Maßnahmen.

Informationen zu diesem Glossarbeitrag

Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.

Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Fussnoten

Interner Link: Kompletten Eintrag "Natürliche Person" lesen

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet (d. h. Träger von Rechten und Pflichten) ist.

J. P. des Privatrechts sind z. B. eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Genossenschaften. J. P. des öffentlichen Rechts (Öffentliches Recht) sind z. B. Gemeinden, Bund und Länder oder Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstalt des ...

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Kriminalprävention umfasst verschiedene Ansätze zur vorbeugenden Verhinderung von Straftaten. Auch die Stärkung des Sicherheitsgefühls ist teils Ziel, teils Nebenwirkung präventiver Maßnahmen. Unterschieden werden drei Ebenen: Primäre Prävention richtet sich an die Allgemeinbevölkerung (z. B. allgemeine Informationskampagne zum Thema Wohnungseinbruchdiebstahl mit allgemeinen Hinweisen: „Schließen Sie Türen und Fenster, wenn Sie Haus oder Wohnung verlassen.“), sekundäre ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Kriminalprävention" lesen