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Gemeinsamkeiten und Differenzen | Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West | bpb.de

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Gemeinsamkeiten und Differenzen

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Unterschiedliche Grundhaltungen

Vor dem Hintergrund gegensätzlicher Medienpolitik ist auch die Medienethik zu sehen: Medienethische Probleme ergaben sich in beiden Mediensystemen immer wieder aus der unterschiedlichen Bewertung und Darstellung des Zusammenhangs von Individuum und Gesellschaft in Fernsehprogrammen. Während im Westen der Einzelne mit seiner individuellen Initiative und Schaffenskraft im Vordergrund stand und das Freiheitspostulat diese individuelle Entfaltung garantieren sollte, galt im Osten das Individuum nur dann etwas, wenn es sich ins 'Kollektiv' einfügte und einbrachte. "Vom Ich zum Wir" lautete z. B. die Losung seit der Kollektivierung der Landwirtschaft am Anfang der 1950er Jahre. 

Aus dieser Differenz in den Grundhaltungen lassen sich die unterschiedlichen Ausrichtungen und Akzentsetzungen in den einzelnen Programmsparten des Fernsehens ableiten. Während im Westen die positive oder negative, häufig auch die sensationsbehaftete Inszenierung des Individuums im Vordergrund stand, diente im Osten das Individuum vor allem dazu, für die anderen, für das Kollektiv zum positiven Beispiel zu werden. 

Gemeinsamkeiten bei den propagierten Verhaltensweisen

Gemeinsam ist den Fernsehsendungen in beiden Systemen jedoch, dass sie als Grundbotschaft immer auf ein der Gesellschaft und ihren Forderungen angemessenes Verhalten der Individuen hinwirkten und hinwirken. Auch wenn das Individuum in den westlichen Programmen im Vordergrund stand und steht, zielen die hier propagierten Verhaltensweisen immer auch auf ein sozialverträgliches Verhalten, auf den Respekt der geltenden gesellschaftlichen Normen. Auch in Sendungen des privaten Fernsehens, die private Konflikte thematisieren und ausbreiten, zum Beispiel in Gerichtsshows, Daily Talkshows und Castingshows, waren und sind die von den Moderatoren eingeforderten Haltungen und Tugenden immer konservativer Art: Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Treue und soziales Handeln werden gutgeheißen und sogar eingefordert. Umgekehrt verzichtete auch das DDR-Fernsehen in seinen Sendungen nie darauf, die Leistungen des Individuums herauszukehren und den Einzelnen zu mehr Einsatz, zu noch engagierterem Handeln zu ermuntern. Nicht zuletzt dienten die fiktionalen Sendungen in beiden Mediensystemen dazu, diese individuellen Anpassungsleistungen an die gesellschaftlichen Normen vorzuführen und sinnlich erfahrbar zu machen – notfalls auch durch die Darstellung von 'Korrekturen' oder negativen Konsequenzen, die uneinsichtige Individuen erfuhren (etwa im Krimi). 

Themen medienethischer Diskussionen

In der medienethischen Diskussion standen und stehen häufig weniger die dramaturgischen Grundbotschaften im Vordergrund, sondern das Verhalten Einzelner. Vor allem mit der Etablierung neuer Formate in den privaten Programmen der 1990er Jahre, kam es verstärkt zu Debatten darüber. 

Verantwortungsbewusstsein in neuen Unterhaltungsformaten

Endemol-Chef John de Mol zum Sendestart von Big Brother in Deutschland (© picture-alliance/dpa)

Im Zentrum der Diskussion standen neue Unterhaltungsformate, wie sie in der Mitte der 1990er Jahre etabliert wurden, zum Beispiel Externer Link: Daily Talkshows oder Confrontainment-Shows. Sie machten die individuellen Eigenheiten, Handlungen, Probleme und Ängste von Menschen einem Massenpublikum zugänglich. Alltagsmenschen wurden hier für Viertelstunden mit ihren persönlichen Bekenntnissen oder mit Handlungen in Extremsituationen herausgestellt, wobei der Exhibitionismus der Akteure und die Präsentation der Medien dem Bedürfnis der Zuschauer nach sensationsorientierter Darstellung entgegen kamen. Die Ethik-Diskussion thematisierte die Verantwortung der einzelnen Redakteure und Reporter, der Programmverantwortlichen und schließlich der Besitzer der Medienunternehmen für ihre Vermarktung der Individuen. Fragen, die öffentlich diskutiert wurden, waren etwa: Wird die Bloßstellung einzelner Personen dadurch legitimiert, dass sie sich freiwillig in solche Situationen begeben und sich bei Sendungen bewerben, die dafür bekannt sind, private Schicksale öffentlichkeitswirksam zu nutzen? Oder kann der Einzelne diese mediale Vermarktung trotz seiner passiven Medienerfahrung nicht genügend antizipieren und muss sozusagen vor sich selbst geschützt werden? 

Ideologische Gegensätze prägen innerdeutschen Mediendialog

Diese medienethischen Grundfragen stellten sich jedoch weniger auf der Ebene der medienpolitischen Differenzen zwischen Ost und West – hier waren die ideologischen Gegensätze dominant und gaben auch auf relativ einfache Art die medienethischen Grundsatzpositionen vor. Brisanter wurden die Diskussionen über das Fernsehen ab den 1990er Jahren und hier in der Differenz zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Fernsehen. 

Tabuverletzungen im Privatfernsehen

Sah sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen in seiner Verpflichtung auf Programmauftrag und Rundfunkgesetze auch an ethische Normen gebunden, die lange Zeit in der Gesellschaft als konsensuell galten, so schienen diese Normen und Werte nun durch die kommerziellen Anbieter teilweise aufgekündigt, die schnell merkten, dass sie mit Tabuverletzungen und tendenziellen Tabubrüchen Zuschauer gewinnen konnten. 

Was war in den Programmen zulässig, was möglich, und wo lagen die Grenzen der Informationsbeschaffung, der Form ihrer Aufbereitung, der Darstellung bestimmter Themen und der Zuschaueransprache? Welche Informationen und Darstellungsformen sollten überhaupt nicht präsentiert werden? Wer trug für Grenzüberschreitungen die Verantwortung, und wie konnten sie geahndet werden? 

Verpflichtungen und Verantwortung der Anbieter

Kinder brauchen Schutz (© Harald Jeske/fotolia.com)

Der individuellen Freiheit in der gesellschaftlichen Kommunikation standen und stehen die Verpflichtungen der Medienanbieter zu Sozialverträglichkeit und Orientierung auf das Gemeinwohl gegenüber. Ethische Grundvorstellungen sind universelle Wertvorstellungen, die die menschliche Existenz und Würde betreffen. Sie definieren Verantwortung, Pflichten und Tugenden. Potenzielle Themen sind dabei der Jugendschutz, der Verbraucherschutz, das Urheberrecht, die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Fragen der möglichen Manipulation durch Medien, die Gefährdung der individuellen Privatsphäre oder die Vermischung von Werbung und PR mit redaktionellen Beiträgen. Ein Beispiel hierfür ist das Product Placement. 

Wie schwer sich alle Medien mit der Grenzziehung zwischen notwendiger Berichterstattung und dem Bedienen von Voyeurismus tun, hat insbesondere das Gladbecker Geiseldrama im Jahr 1988 gezeigt (siehe unter "Interner Link: Reality-TV"). 

Christliche Medienethik

Vor allem die Kirchen haben hier medienethische Grundsätze formuliert, die einen Rahmen geben können, auch wenn sie noch sehr allgemein sind: Danach sollen Medien und Kommunikation sich daran orientieren, inwieweit sie den Menschen dienen, Lebensmöglichkeiten entfalten, Kritikfähigkeit nicht einschränken und das Zusammenleben von Menschen fördern. Christliche Medienethik orientiert sich an der Würde des Menschen, die mit der Freiheit und Selbstbestimmung von Mensch und Kommunikation eng verbunden ist

In medienethischen Grundlagenwerken werden Werte wie der Schutz der Menschenwürde vor der Kommerzialisierung, der Schutz vor einer Instrumentalisierung der Menschen durch die Unterhaltung und der Schutz der Opfer in der Katastrophenberichterstattung gefordert.  

Juristische und ökonomische Faktoren

Trotzdem ist eine Überführung von Medienethik in Medienpolitik im Sinne der Schaffung von Gesetzen immer schwierig, weil dies einer Verankerung des Problems im öffentlichen Bewusstsein bedarf und die Regelungsformen mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Medienpolitik ist jedoch eine Politik, die von den Staatskanzleien der Landesregierungen betrieben wird, die oft auch an den ökonomischen Potenzialen vor allem der privaten Medienanbieter interessiert ist (z. B. indem sie durch die Ansiedlung von Anbietern in ihrem Bundesland Standortpolitik betreiben). Daher wurden und werden den Medienunternehmen nur wenige Beschränkungen auferlegt. 

Jedoch gab es immer Bestrebungen, problematische Grenzüberschreitungen gerade im Bereich des Jugendschutzes zu sanktionieren (z. B. Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e. V., 1993) und die Diskussion über Fernseh-Moral öffentlich zu führen, etwa mit dem "Bericht zur Lage des Fernsehens für den Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland" von 1994.

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