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Resozialisierung | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Resozialisierung

Resozialisierung bezeichnet das Ziel, straffällig gewordene Menschen dabei zu unterstützen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen und wieder dauerhaft am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Resozialisierung ist ein zentrales Ziel des Strafvollzugs und der Straffälligenhilfe. Sie dient nicht nur den betroffenen Personen, sondern auch dem Schutz der Gesellschaft, indem sie erneute Straftaten verhindern soll und damit einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention leistet.

Resozialisierung umfasst unterschiedliche Maßnahmen – vor, während und nach einer Freiheitsstrafe. Dazu gehören beispielsweise eine Schul- und Berufsausbildung, therapeutische Angebote, Suchtbehandlung, soziale Beratung sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche oder der Arbeitsaufnahme nach der Entlassung. Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ein verfassungsrechtliches Gebot der Resozialisierung entwickelt.

Die Resozialisierung beruht auf der Erkenntnis, dass Straffälligkeit häufig durch das Zusammenwirken persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Faktoren entsteht. Entsprechend setzt erfolgreiche Resozialisierung nicht allein beim Verhalten der einzelnen Person an, sondern berücksichtigt auch ihre Lebensbedingungen und ihr soziales Umfeld.

Ob Resozialisierung gelingt, hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Mitwirkung der betroffenen Person spielen stabile soziale Beziehungen, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie eine angemessene Unterstützung nach der Haft eine Rolle. Gleichzeitig wird diskutiert, wie sich der Resozialisierungsgedanke mit anderen Zielen des Strafrechts – etwa dem Schutz der Allgemeinheit oder dem Bedürfnis nach einer angemessenen Bestrafung – in Einklang bringen lässt.

Informationen zu diesem Glossarbeitrag

Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.

Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Fussnoten

Kriminalprävention umfasst verschiedene Ansätze zur vorbeugenden Verhinderung von Straftaten. Auch die Stärkung des Sicherheitsgefühls ist teils Ziel, teils Nebenwirkung präventiver Maßnahmen...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Kriminalprävention" lesen