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Wirtschaftspolitik | bpb.de

Wirtschaftspolitik

bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie die staatlichen Maßnahmen, die das Ziel haben, den Wirtschaftsprozess a) zu ordnen, b) zu beeinflussen oder c) direkt in die wirtschaftlichen Abläufe einzugreifen. Bei Interner Link: Marktversagen können wirtschaftspolitische Maßnahmen als Korrekturen vorgenommen werden.

Nachdem mit dem Ende der sozialistischen Wirtschaftssysteme auch die unversöhnliche Konfrontation zwischen Zentralverwaltungswirtschaft (Interner Link: Planwirtschaft) und Interner Link: Kapitalismus beendet ist, bilden zwei konträre wirtschaftstheoretische Ansätze die Grundlage moderner W.:

1) Die Interner Link: Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik , die die Renditeerwartungen der Kapitalgeber in den Mittelpunkt stellt und daher die Bedeutung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (Geldwertstabilität, Löhne, Arbeitszeitregelungen, Interner Link: Steuern, staatliche Auflagen etc.) betont.

2) Die nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, die dem Interner Link: Staat wichtige Aufgaben bei der Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zuweist. Durch Interner Link: Antizyklische Wirtschaftspolitik (z. B. durch Ausgabenerhöhung bei schwacher privatwirtschaftlicher Nachfrage bzw. durch Ausgabensenkung bei Übernachfrage) und aktive Wirtschaftseingriffe soll dieser Interner Link: Theorie zufolge der aufgeklärte, liberale Staat wirtschaftspolitische Verpflichtungen übernehmen.

Diesen beiden wirtschaftstheoretischen Alternativen entsprechend stehen dem Staat verschiedene Instrumente zur staatlichen Gestaltung und Beeinflussung des wirtschaftlichen Geschehens zur Verfügung, die – unterschiedlich gewichtet – eingesetzt oder abgelehnt werden.

Während in der Interner Link: Volkswirtschaftslehre klassisch meist nur zwischen Interner Link: Ordnungspolitik und Interner Link: Prozesspolitik (auch Ablaufpolitik) unterschieden wird, wird in der Interner Link: Politikwissenschaft mit der Interner Link: Strukturpolitik ein drittes Handlungsfeld abgegrenzt.

a) Ordnungspolitische Maßnahmen zielen auf die Interner Link: Wirtschaftsordnung sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen und sind eher langfristig ausgerichtet: z. B. Interner Link: Wettbewerbspolitik, Interner Link: Arbeitsrecht, Interner Link: Verbraucherpolitik/Verbraucherschutz, Interner Link: Soziale Sicherung, Investitionsschutz, Recht auf Interner Link: Eigentum.

b) Strukturpolitische Maßnahmen greifen regional, sektoral oder branchenspezifisch in Wirtschaftsbereichen und haben eine eher mittelfristige Ausrichtung: z. B. Interner Link: Regionalpolitik, Interner Link: Infrastruktur/Infrastrukturpolitik, Interner Link: Subventionen, Unterstützung eines Interner Link: Strukturwandels durch aktive Arbeitsmarktpolitik (Interner Link: Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktpolitik).

c) Prozesspolitische Maßnahmen unterstützen und stabilisieren die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und sind eher kurzfristig ausgerichtet. Sie greifen aktiv in das Wirtschaftsgeschehen ein: z. B. Interner Link: Geld- und Kreditpolitik, Interner Link: Finanzpolitik (insb. Programme zur Wiederbelebung der Interner Link: Konjunktur, sog. Interner Link: Deficit-Spending des Interner Link: Keynesianismus), Interner Link: Reformen in der Steuerpolitik sowie der Zölle (Interner Link: Zoll), Kurzarbeitergeld in der Arbeitsmarktpolitik. In der Praxis sind die Grenzen der Unterteilung teils unscharf.

Im Rahmen der weltweiten Öffnung der Märkte (Interner Link: Globalisierung), zunehmender internationaler Absprachen, Zoll- und Handelsabkommen etc. und der vertieften europäischen Interner Link: Integration gestalten sich isolierte wirtschaftspolitische Maßnahmen einzelner Staaten zunehmend schwieriger, v. a. aber sinken deren Erfolgsaussichten drastisch.

Wirtschaftspolitik

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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