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Straßenkriminalität | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Straßenkriminalität

Straßenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit aller Straftaten, die im öffentlichen Raum – insbesondere auf Straßen, Wegen und Plätzen – begangen werden. Da die Zuordnung über den Tatort erfolgt, kommt es zu Überschneidungen mit anderen Kriminalitätskategorien wie Gewalt-, Eigentums- oder Sexualdelikten. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) umfasst dieser Sammelbegriff eine Vielzahl unterschiedlicher Delikte, darunter Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, gefährliche und schwere Körperverletzung, Landfriedensbruch, Geiselnahme und Sexualdelikte wie sexuelle Belästigung und Vergewaltigung, wenn eine solche Straftat an einem öffentlichen Ort erfolgt ist. Durch das Erfassen dieser Kategorie in der PKS eigenständige rechtliche Deliktsgruppe (etwa innerhalb des StGB) stellt Straßenkriminalität hingegen nicht dar.

Informationen zum Glossar

Das Glossar aus dem Jahr 2012 wurde aktualisiert und im Mai 2026 neu veröffentlicht.

Autor des überarbeiteten Glossars: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Begutachtung: Dipl.-Jur. Christian Steffan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Mitglied des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF). Er studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kriminologie und Strafrecht und promoviert derzeit im Medizinrecht.

Siehe auch:

Fussnoten

Als Gewaltkriminalität wird Kriminalität bezeichnet, die sich gegen die Unversehrtheit von Personen richtet. Unter Gewaltkriminalität werden Delikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Raub, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme gefasst. Der Begriff wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als eigenständige Deliktkategorie verwendet und dient hier der statistischen Erfassung besonders schwerer Gewaltdelikte. Einfache Körperverletzungsdelikte nach ...

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Eigentums- und Vermögenskriminalität ist ein Sammelbegriff für Straftaten, die sich gegen das Eigentum oder den rechtmäßigen Besitz richten und typischerweise auf eine rechtswidrige Vermögensverschiebung zielen. Dazu zählen insbesondere Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Betrug, Untreue, Hehlerei, aber auch Sachbeschädigung. Der Begriff wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Deliktkategorie verwendet. Er grenzt sich unter anderem von Gewaltkriminalität ab, bei der physische ...

Interner Link: Kompletten Eintrag "Eigentums- und Vermögenskriminalität" lesen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährliche Veröffentlichung des Bundeskriminalamts (BKA) auf Grundlage von Externer Link: § 2 Abs. 6 des BKA-Gesetzes. Sie erfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Die PKS differenziert diese nach Deliktarten, räumlicher Verteilung, ...

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