Kulturpolitik nach dem 17. Juni
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Staatssekretär Helmut Holtzhauer bei einer Rede im Rahmen der Intendantentagung der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten und des Büros
für Theaterfragen der DDR.
Pressekonferenz mit dem Minister für Kultur, Johannes R. Becher (2.v.rechts), im Jahr 1955. Rechts: Walter Janka, der Leiter des Aufbauverlags.
Der Leiter der einflussreichen Kulturkommission beim Politbüro des ZK der SED, Alfred Kurella, auf der 1. Bitterfelder Konferenz am 24.4.1959.
Wie in den Bereichen Wirtschafts- und Sozialpolitik, sah sich die SED-Führung nach dem 17. Juni 1953 auch in Bezug auf die Kulturpolitik gezwungen, einige Zugeständnisse zu machen. Konkret bedeutete dies die Abschaffung der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. Die berüchtigte „Stakoku“ war 1951 als Kontrollinstrument ins Leben gerufen worden, um die Systemkonformität des Kulturbetriebes sicherzustellen.
Einem Beschluss des ZK vom 26. Juni 1954 zufolge, sollten von nun an „Schriftsteller und Künstler von den Auffassungen der Partei [...] geduldig überzeugt“ werden, diese Auffassungen dürften ihnen „in keinem Fall administrativ aufgezwungen werden“. Verantwortlich für diese Überzeugungsarbeit war das neugegründete Ministerium für Kultur (MfK). Das MfK war für die wichtigsten kulturellen Einrichtungen zuständig, unterstand aber der Kulturabteilung des Politbüros, das in allen wesentlichen Fragen Entscheidungsgewalt hatte.
Anders als die „Stakoku“ griff das MfK nicht direkt in künstlerische Schaffensprozesse ein. Stattdessen verließ man sich bei der „Durchsetzung der sozialistischen Kulturpolitik“ auf die diskrete politisch-operative Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).
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Sonja Hugi, M.A. Public History, studierte Geschichte, Kommunikationswissenschaften und Grafikdesign. Als Historikerin, Autorin, Illustratorin und Grafikerin betätigt sie sich in verschiedenen Bereichen der Geschichtsvermittlung. Ihr Fokus liegt auf Themen der jüngeren deutschen Geschichte.