Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion
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"Kommt die DM bleiben wir kommt sie nicht geh'n wir zu ihr!" ist auf einem Transparent zu lesen, das ein Paar bei einer Montagsdemonstration am
12.2.1990 in Leipzig mit sich führt. Die von den Demonstranten hier geforderte Einführung der D-Mark in der DDR wurde im Rahmen der per Staatsvertrag vereinbarten Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 1.7.1990 realisiert. Sie bildete einen entscheidenden Schritt zur Wiedervereinigung der beiden deutsche Staaten am 3.10.1990
Bereits zwei Monate nach der Volkskammerwahl, am 18. Mai 1990, unterzeichneten die Finanzminister der DDR und der Bundesrepublik den Vertrag zur
Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion.
Leere Auslagen vor der Währungsunion: Das Warensortiment des Kaufhauses "Kauf am Alex", dem früheren Centrum Warenhaus, am Ostberliner
Alexanderplatz hatte sich Ende Juni deutlich gelichtet.
Der Staatsvertrag trat am 1. Juli 1990 in Kraft, die D-Mark der Bundesrepublik wurde zum alleinigen Zahlungsmittel in der DDR. Der Umtauschkurs wurde
speziell gestaffelt und variierte je nach Alter und Gegebenheit. Im Bild DDR-Bürger/-innen vor der Genossenschaftskasse in Gera am ersten Tag der Währungsunion.
In den ersten Monaten des Jahres 1990 trat die politische, soziale und wirtschaftliche Krise der DDR immer deutlicher zutage, etwa ein Viertelmillion Ostdeutsche verließen das Land. Die Bundesrepublik lehnte es ab, die DDR finanziell zu stützen und schlug der DDR stattdessen eine Währungsunion vor.
Zwar warnten Kritiker vor einer schnellen Umstellung der sozialistischen Planwirtschaft auf eine freie Marktwirtschaft in Ostdeutschland, doch die Geduld der Menschen war erschöpft. Auf den Montagsdemonstrationen kam die Parole auf: „Kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, geh‘n wir zu ihr“.
Das Wahlbündnis „Allianz für Deutschland“, das aus den ersten freien Wahlen zur Volkskammer als klare Siegerin hervorgegangen war, hatte im Wahlkampf eine schnelle Währungsunion versprochen. Schon am 18. Mai unterzeichneten die Finanzminister der DDR und der Bundesrepublik den Vertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Neben der Einführung der D-Mark regelte er wichtige arbeits- und sozialrechtliche Aspekte.
Der Staatsvertrag trat am 1. Juli 1990 in Kraft, die D-Mark der Bundesrepublik wurde zum alleinigen Zahlungsmittel in der DDR. Löhne, Mieten und wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt, Bargeld und Kredite im Verhältnis 2:1 – von Freibeträgen abgesehen. Außerdem galten nun zentrale Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wie Wettbewerb, freie Preisbildung und das Recht auf Privateigentum. Mit Inkrafttreten des Vertrags entfielen auch sämtliche Personenkontrollen an der deutsch-deutschen Grenze.
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Dr. Ilona Schäkel ist selbstständige Autorin und PR-Redakteurin für zeithistorische Themen. Sie hat bereits an zahlreichen Erinnerungsprojekten und Angeboten der historisch-politischen Bildung mitgewirkt. Ihre Schwerpunkte sind Diktaturgeschichte und -aufarbeitung. Sie studierte Germanistik, Geschichte und Kulturwissenschaft an der Universität Bremen und der Humboldt-Universität zu Berlin.