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Wahlen

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Tagung eines Bezirksausschusses der Nationalen Front zur Vorbereitung der Volkskammerwahlen 1986. (© Bundesarchiv Bild 183-1986-0509-029)

Wahlen hatten in der DDR nicht die Aufgabe, eine Entscheidung der Bevölkerung darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollten. Diese Entscheidung galt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht lag bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten.

Die Funktion von Wahlen bestand damit in der plebiszitären Bestätigung der Machthabenden, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit der Bevölkerung und der Mobilisierung der Massen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. Deswegen sprach man in der DDR auch nicht von „Wahlkampf“ sondern von der „Wahlbewegung“.

In der DDR wurden ab 1974 alle fünf Jahre (zuvor: 4 Jahre) Wahlen zur Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten.

Träger der Wahlen war die Nationale Front der DDR. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen wurden von ihr in einer Einheitsliste zusammengefasst, über die dann in Wahlen abgestimmt wurde. Innerhalb der Nationalen Front entschied das zuständige SED-Organ über die Nominierung und Reihenfolge aller Kandidatinnen und Kandidaten. Bei der Stimmabgabe hatten Wählerinnen und Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel bei den Kandidatinnen und Kandidaten der Einheitsliste Änderungen vorzunehmen. Ab 1965 enthielten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Mandate zu vergeben waren. Die Wählerinnen und Wähler konnten also durch Streichungen einen gewissen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben.

Die Einheitsliste erhielt von 1950 bis 1989 bei Wahlen offiziell stets über 99% der abgegebenen Stimmen, wobei berücksichtigt werden muss, dass auch ein Wahlzettel, auf dem einzelne Streichungen vorgenommen worden waren, als Ja-Stimme gezählt wurde. Erst wenn alle Kandidaten auf der Einheitsliste einzeln durchgestrichen waren, wurde die Stimme als Nein-Stimme gewertet.

Für viele Menschen bestanden die Hauptalternativen darin, zur Wahl zu gehen oder ihr fernzubleiben.

Fussnoten

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