Die Opfer des Nationalsozialismus werden bis heute in Deutschland nicht gleichermaßen erinnert. Während die systematische Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden zunächst auf Druck von außen, später auch die Verfolgung von Rom/-ja und Sint/-ze sowie die Ermordung von Menschen mit Behinderung zunehmend im kollektiven Gedächtnis verankert sind, blieben andere Gruppen jahrzehntelang unsichtbar. Erst seit Beginn der Nullerjahre werden queere Biografien während der Zeit des Nationalsozialismus verstärkt aufgearbeitet.
Ermöglicht wird ihre Sichtbarkeit paradoxerweise über den Paragrafen 175 des Reichsstrafgesetzbuchs. Dieser stellte die
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„widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird"
unter Strafe. Auf Grundlage der dort kriminalisierten Tatbestände wurden Akten angelegt, die geblieben sind – und auf die heute zugegriffen werden kann. Der Paragraf 175 wurde im Deutschen Kaiserreich eingeführt und stellte homosexuelle Handlungen unter Strafe. Diese wurden rechtlich auf eine Stufe mit sexuellen Handlungen zwischen Mensch und Tier gestellt. Der Paragraf richtete sich dabei vornehmlich gegen homosexuelle Akte unter Männern – lesbische Frauen und Trans-Personen wurden von ihm weitgehend nicht erfasst, was deren Verfolgungsgeschichte bis heute schwerer rekonstruierbar macht.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialist/-innen wurde das Strafrecht im Jahr 1935 massiv verschärft: Fortan waren sämtliche gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen strafbar – Küsse eingeschlossen. Später gehörte selbst eine „wollüstige Absicht" zum Tatbestand. Was als „wollüstige Absicht“ galt, lag im Ermessen der Behörden, Willkür war damit strukturell angelegt. Zwischen 1935 und 1944 wurden 50.000 Menschen nach diesem Paragrafen verurteilt; 15.000 von ihnen wurden in Konzentrationslager deportiert, dort mit dem sogenannten Rosa Winkel gekennzeichnet und vielfach der Zwangskastration unterzogen. Doch diese Zahlen seien mit Vorsicht zu betrachten, meint Joanna Ostrowska. Die Historikerin beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren mit queerer Geschichte in Europa: „Die Forschungszahlen, die uns vorliegen, stammen vorwiegend aus belasteten Quellen wie Konzentrationslagern und Gefängnissen. Sie bilden lediglich die Spitze des Eisbergs. Der Versuch, Zahlen festzulegen, schließt den Diskurs eher, als dass er ihn öffnet."
Über queere Verfolgung im Nationalsozialismus ist nach wie vor wenig bekannt. Sich auf konkrete Opferzahlen festzulegen, wäre daher irreführend und würde der weiteren Forschung und einem tieferen Verständnis queerer Lebenswelten jener Zeit eher im Weg stehen. Wie unsichtbar queere Verfolgung bis heute geblieben ist, zeigen jedoch die Zahlen zu den Stolpersteinen, eines der bekanntesten Erinnerungsprojekte zur NS-Geschichte. Die kleinen Pflastersteine mit Messingtafel werden vor den letzten frei gewählten Wohnorten von NS-Opfern in den Boden eingelassen sowie mit dem Namen und Geburts- und Sterbedatum versehen. Mittlerweile sind sie aus dem Stadtbild vieler deutscher Städte nicht mehr wegzudenken. Von den heute bundesweit verlegten 86.000 Stolpersteinen erinnern gerade einmal 100 an homosexuelle Männer. Diese Zahl erzählt von einer doppelten Unsichtbarkeit: der Verfolgung damals und dem Vergessen danach.
Der Fall Kurt Koch
In Halle erinnert nur ein einziger Stolperstein von den insgesamt 311 verlegten Steinen an die Gruppe derjenigen, die den Rosa Winkel tragen mussten – der für Kurt Koch. Verlegt am 25. September 2022 in der Uhlandstraße 7. Kurt Koch wurde 1905 in Halle geboren und wuchs in einer Arbeiterfamilie auf. Nach Verbüßung einer Haftstrafe nach Paragraf 175 kam Koch nicht frei, sondern wurde in Schutzhaft genommen und 1941 in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert. Als sogenannter „175er“ wurde er mit einem rosa Winkel markiert. Von Buchenwald wurde er zunächst nach Groß-Rosen und später nach Nordhausen verlegt. Wie alle arbeitsfähigen Häftlinge musste Koch Zwangsarbeit für die Kriegs- und Rüstungsindustrie leisten. Befreit wurde er schließlich im Kranken- und Sterbelager Boelcke-Kaserne. Nach dem Krieg kehrte Koch in seine Heimatstadt Halle zurück. Dort heiratete er eine Frau, die bereits einen Sohn aus erster Ehe hatte. Die Ehe wurde nach zweieinhalb Jahren kinderlos geschieden. Ob es sich um eine Schutzehe handelte, kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Koch verstarb 1976 in Halle.
Was mit seinem Tod verloren ging, ist mehr als eine individuelle Biografie. Verloren ging vielmehr eine Perspektive auf den Nationalsozialismus, die kaum dokumentiert ist – die eines Mannes, der als Homosexueller verfolgt und deportiert wurde und dennoch überlebt hat. Dieser einzige Stolperstein für einen homosexuellen Mann in Halle erinnert an jemanden, über den wir heute fast nichts wissen. Und das ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines langen gesellschaftlichen Schweigens. Und es wirft Fragen auf: Warum hat niemand Kurt Koch zu Lebzeiten nach seinem Lebens- und Leidensweg gefragt, ihn interviewt? Einen Mann, der Buchenwald, Groß-Rosen und Nordhausen überlebt hatte und bis 1976 erreichbar in Halle lebte? Warum wurde sein Zeugnis nicht festgehalten, solange es noch möglich war? Und warum wurde sogar die Chance vergeben, eine Person zu finden, die sich noch persönlich an ihn erinnert?
Alles, was wir über Kurt Koch wissen, hat Jürgen Wenke zusammengetragen. Er recherchiert seit zwanzig Jahren ehrenamtlich zu homosexuellen Männern während des Holocausts. Mittlerweile betreibt er eine Webseite, auf der die Verfolgungsberichte von homosexuellen Männern gesammelt werden. In mehrseitigen Steckbriefen versucht er, ihre Biografien nachzuzeichnen und sie möglichst auch mit einem Foto zu vervollständigen.
Auf Kurt Koch stieß Wenke durch einen Auftrag: Ein Mann aus Halle wollte einen Stolperstein für einen homosexuellen Verfolgten verlegen lassen und wandte sich an ihn. Wenke suchte daraufhin in den Buchenwald-Listen nach Männern, die nach Paragraf 175 deportiert worden waren – und fand Koch. Dass Koch den Krieg überlebt hatte, ließ Wenke zunächst auf Dokumente, Berichte, vielleicht sogar Erinnerungen hoffen. Doch im Laufe seiner Recherche wurde immer klarer, dass von Koch kaum etwas geblieben war: „Was ich gefunden habe, ist eine Liste der Gegenstände, die ihm bei der Einweisung in Buchenwald abgenommen wurden. Die musste er quittieren. Das ist somit die einzige Lebensäußerung, die es von ihm gibt.“ Wenkes Schilderung macht das Ausmaß dieser Leerstelle greifbar: Die einzige erhaltene Lebensäußerung Kurt Kochs ist seine Unterschrift auf einer Buchenwald-Quittung. 30 Jahre lang hätte man einen Überlebenden befragen können und hat es nicht getan. Der Grund dafür liegt nicht allein an gesellschaftlicher Gleichgültigkeit, sondern auch an juristischen und gesellschaftlichen Kontinuitäten der Nachkriegszeit.
Die Verfolgung homosexueller Männer endete nicht mit dem Sturz des NS-Regimes – sie wurde fortgesetzt, mit denselben Gesetzen, oft in denselben Behörden und mit demselben Personal. Paragraf 175 galt sowohl in der Bundesrepublik als auch in der Deutschen Demokratischen Republik nach 1945 weiter. Vollständig abgeschafft wurde er erst am 11. Juni 1994.
Die frühe Bundesrepublik war geprägt von einer Restauration bürgerlicher und christlicher Moralvorstellungen. Sexualität wurde in der Ehe ausgelebt, alles andere galt als unsittlich. Homosexualität wurde in diesem Klima nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern vom Staat aktiv verfolgt. Die von den Nationalsozialisten verschärfte Fassung des Paragrafen 175 wurde beibehalten und weiter angewandt. Homosexuelle KZ-Überlebende wurden zur Fortsetzung ihrer Haftstrafe wieder eingesperrt. Auch die „Rosa Listen" der Nationalsozialisten wurden von der Polizei bis in die 1980er- Jahre weitergeführt.
Allein in den ersten fünfzehn Jahren der Bundesrepublik wurden fast 45.000 Personen wegen homosexueller Handlungen verurteilt – mehr als viermal so viele wie während der gesamten fünfzehn Jahre der Weimarer Republik. Den Höhepunkt erreichte die Verfolgung 1959 mit über 3.500 Verurteilungen. Insgesamt wurden zwischen 1949 und 1994 schätzungsweise 64.000 Männer nach Paragraf 175 verurteilt, davon rund 50.000 bis zur Teilreform 1969, als das Verbot sexueller Handlungen zwischen Männern aufgehoben wurde und einvernehmliche Handlungen unter Erwachsenen (damals: 21 Jahre) entkriminalisiert wurden. Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutete aber nicht nur Strafe, sondern auch die soziale Auslöschung – nicht wenige Homosexuelle, die die NS-Verfolgung überlebt hatten, nahmen sich in den 1950er-Jahren das Leben.
In der DDR verlief die Entwicklung gegensätzlich: Zwar urteilten auch dort zunächst viele Gerichte nach dem NS-Gesetz, doch entschied das Oberste Gericht der DDR bereits 1950, dass die weniger restriktive Weimarer Fassung des Paragrafen anzuwenden sei. Dadurch waren nur noch beischlafähnliche Handlungen strafbar. Ab Ende der 1950er-Jahre wurden homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen zudem nicht mehr grundsätzlich verfolgt: Seit 1957 konnten Staatsanwaltschaften von einer Verfolgung absehen, wenn die Tat nicht als „gesellschaftliche Gefährdung“ galt. Die Zahl der Verurteilungen in der DDR ist deshalb vergleichsweise gering, wenngleich die genauen Zahlen umstritten sind. Der Fachbeirat der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht in seiner „Uracher Erklärung“ (2016) von rund 4.300 Verurteilungen aus, während andere diese Zahl für zu hoch halten.
In der DDR wurden homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen bereits 1968 entkriminalisiert, rund zwanzig Jahre früher als in der Bundesrepublik. „1968 verschwand § 175 offiziell aus dem Strafgesetzbuch der DDR. Allerdings wurde ein Folgeparagraf 151 eingeführt, der ähnlich wie später in der Bundesrepublik, höhere Schutzaltersgrenzen für homosexuelle Kontakte vorsah. Er galt sowohl für homosexuelle Kontakte zwischen Frauen als auch zwischen Männern. 1988 wurde auch dessen Streichung beschlossen und 1989, wenigen Monate vor dem Mauerfall, in Kraft gesetzt.“ Rechtliche Duldung bedeutete jedoch auch hier keine gesellschaftliche Akzeptanz. Homosexuelle wurden weder vom sozialistischen Staat noch von der Gesellschaft toleriert – ein offenes homosexuelles Leben war kaum möglich, ohne Ausgrenzung und Diskriminierung zu riskieren.
Die Tatsache, dass Kurt Koch in der DDR als Verfolgter des Nazi-Regimes keinen Antrag auf eine Ehrenpension gestellt hat, könnte das unterstreichen, meint Jürgen Wenke: „Hätte Kurt Koch einen Antrag gestellt, wäre ja wieder aktenkundig geworden, dass er ein ‚175er‘ in der DDR war. Das war dort vielleicht etwas einfacher zu sagen, aber Unterstützung hat es auch keine gegeben.“
Die ständige Präsenz des Paragrafen 175 und seine Auswirkungen auf das Leben schwuler Männer nach 1945 und im geteilten Deutschland bedeutete eine tragische Fortsetzung der Diskriminierung. Es zeigt, dass es für Verfolgte – selbst wenn sie überlebt hatten – unmöglich war, sich nach dem Krieg darüber zu äußern. Eine Offenlegung der Verfolgungsgeschichte hätte, vor allem in der BRD, im schlimmsten Fall eine Fortsetzung der Gefängnisstrafe bedeutet. Doch die Lücke in der Biografie von Kurt Koch ist nicht nur das Ergebnis dieser Kontinuitäten nach dem Krieg. Sie ist auch das Ergebnis eines Mangels an persönlichen Dokumenten.
Was bleibt, sind die Akten der Verfolger
Die Forschung zur Geschichte der Opfer des Nationalsozialismus stützt sich oft auf die Quellen der Täter/-innen. Diese sind häufig die einzigen Zeugnisse, die zur Verfügung stehen, um die Biografien der Betroffenen zu rekonstruieren. Deshalb sind sie einerseits zwar von größter Bedeutung, da sie einen zentralen Teil der Geschichte dokumentieren, doch liefern sie andererseits nur ein unvollständiges und oft verfälschtes Bild der tatsächlichen Erfahrungen der Verfolgten.
Auch Jürgen Wenke war bei seiner Recherche zu Koch ausschließlich auf Täterquellen angewiesen: „Also ein Schriftstück aus seiner eigenen Sichtweise, wie er die Verfolgung darstellt, wie er das begründet, dass er sich persönlich äußert, dass er es vielleicht handschriftlich tut, wie ich das in manchen anderen Fällen gefunden habe – das alles ist einfach nicht existent.“
Joanna Ostrowska teilt diese Erfahrung. In den meisten Fällen hat auch sie nicht das Glück, auf persönliche Dokumente wie Tagebücher, Briefe oder Bilder zugreifen zu können: „Meist schreiben wir keine Biografien unserer Protagonisten, sondern lediglich etwas über die Welt, in der diese Menschen verfolgt wurden. Und meistens kann ich mehr über die Umstände der Verfolgung meines Protagonisten sagen als über sein Privatleben, seine oder ihre Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung.“
Dieses Schweigen hat Konsequenzen, die bis heute nachwirken. Wer sein Leben lang verborgen lebte, hinterließ kaum persönliche Dokumente. Und wenn doch, wurden diese häufig vernichtet oder versteckt. Die Unsichtbarkeit, die queere Menschen zu ihrer eigenen Sicherheit wählten, verschließt heute den Zugang zu Zeugnissen, die eine Biografie erst zu einem vollständigen Bild einer Persönlichkeit machen: Briefe, Tagebücher, Fotos, Erinnerungsstücke. Was übrig bleibt, sind Akten. Und Akten fehlt das Menschliche. Sie kennen nur Täter und Opfer, Paragrafen und Urteile. Auch Kurt Koch ist in den Quellen nur ein Name auf einer Liste, eine Unterschrift auf einer Quittung. Alles, was ihn darüber hinaus ausmachte, durfte nicht sichtbar sein und ist nun verloren.
Archivblockaden und ihre politische Bedeutung
Die Rekonstruktion von Biografien queerer NS-Opfer ist oft mit erheblichen Hürden verbunden. Mittlerweile werden zwar viele Dokumente aus der NS-Zeit digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wie etwa in den Externer Link: Arolsen Archives. In Deutschland sind personenbezogene Urkunden jedoch noch Jahrzehnte nach dem Tod geschützt. Lediglich mit einer beantragten Schutzfristverkürzung können Standesämter und Archive Urkunden früher zur Verfügung stellen.
Im Fall Koch hätten solche Dokumente Lücken schließen können. Nach seiner Rückkehr aus den Lagern war er, wie geschildert, verheiratet, die Ehe wurde nach zweieinhalb Jahren geschieden. Eine Heiratsurkunde existiert. Über sie hätte Jürgen Wenke mehr über die Ehefrau und ihren Sohn aus erster Ehe herausfinden können. Vielleicht hätte sich so eine neue Spur ergeben. Doch das Standesamt in Halle verweigerte die Einsicht, weil die Urkunde erst ab 2034 zur Verfügung stehe. Wenke sagt dazu: „Wenn diese Entscheidung eines Einzelnen so unkooperativ ist, dann ist das kränkend für das Opfer und kränkend für mich als Forscher – weil man weiß, da ist was, was man finden könnte. Und ob jemand das überhaupt so mitgedacht hat, das wage ich zu bezweifeln."
Es sind also nicht nur formale Schutzfristen, die Biografien unvollständig bleiben lassen. Es sind oft auch Einzelentscheidungen, die ganze Recherchen zum Stillstand bringen. Das verhindert eine angemessene Würdigung queerer NS-Opfer. Ostrowska kennt das: „Manchmal reicht schon eine einzige Person aus, um einen zu blockieren und die ganze Geschichte zu vereiteln. Man weiß, dass die Möglichkeit besteht, ein umfassenderes Bild zu zeichnen – aber wegen einer einzigen Person aus der Institution ist diese Möglichkeit nun dahin."
Diesen Widerständen begegnen Forscher/-innen nicht nur in Deutschland. So musste Joanna Ostrowska etwa bei Recherchen in Osteuropa lernen, ihre Themen zu verschleiern, um überhaupt Zugang zu Archiven zu bekommen: „Ein Themenwechsel ist manchmal ein Mittel zum Zweck. 2005 begann ich meine Recherche offiziell zur Architektur katholischer Kirchen im Zweiten Weltkrieg. Das verschaffte mir Zugang zu polnischen Archiven – ohne die üblichen Fragen nach meinem Interesse an queerer Geschichte. Es war ein Schutzmechanismus – für mich als Forscherin und für die von mir untersuchten Personen."
Für Jürgen Wenke ist all das kein bürokratisches Randproblem, sondern eine Frage der Haltung: „Der Stolperstein ist nicht zur Denunziation da, sondern zum Gegenteil: aufzuklären, zu sagen, hier hat ein Mensch gewohnt, den Leute vermisst haben. Da muss eine positive Haltung zugrunde liegen – und das ist eben nicht überall so."
Wer erinnert heute – und warum?
Queere Biografien im Nationalsozialismus werden allmählich sichtbarer. Verschiedene Mahnmale beispielsweise in Köln oder Berlin verankern das Erinnern an die schwulen und lesbischen Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Raum. Seit 2011 arbeitet die institutionell geförderte Externer Link: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Namen des ehemaligen Sexualwissenschaftlers unter anderem auch zu Externer Link: queeren Lebensrealitäten während des Nationalsozialismus. 2006 wurde auf Initiative der AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen in der Externer Link: Gedenkstätte Buchenwald ein Stein für die homosexuellen Häftlinge aufgestellt.
Doch solche Momente sind selten und meist das Ergebnis jahrelangen Drängens aus der queeren Community selbst. Wie viele andere Opfergruppen mussten sich auch die queeren NS-Opfer ihren Platz im kollektiven Gedächtnis erst erkämpfen. Er wurde von Einzelpersonen eingefordert, die ohne institutionelle Rückendeckung und ohne Bezahlung seit Jahrzehnten forschen und dokumentieren.
Zeit ist dabei die entscheidende und widersprüchliche Komponente. Für das kollektive Erinnern kann sie heilsam wirken: Sie schafft Distanz, ermöglicht Sprache, macht das Unsagbare sagbar. Jahrzehnte vergehen, bis eine Gesellschaft Worte findet für das, was geschehen ist. Bis Institutionen zuhören, bis das Schweigen einen Namen bekommt und eine Opfergruppe als solche anerkannt wird. Für die biografische Rekonstruktion aber wirkt dieselbe Zeit zerstörerisch. Jedes Jahr, das vergeht, bedeutet ein weiteres verlorenes Zeugnis, eine weitere Erinnerung, die niemand mehr überliefern kann. Zeitzeug/-innen sterben, bevor der gesellschaftliche Raum entsteht, in dem sie hätten sprechen können. Was kollektiv noch gerettet werden kann, ist für das Individuelle oft längst verloren.
Ostrowska, die selbst seit Jahren unter schwierigen Bedingungen zu queerer Geschichte in Osteuropa forscht, beschreibt, was queeres Gedenken trägt: „Am Ende steht es immer mit einer mutigen Person oder Gruppe in Verbindung – mit jemandem, der eines Tages Verantwortung übernimmt und eine wirklich schwere Aufgabe angeht: die Biografien queerer Menschen anzuerkennen und zugleich ein kleines Puzzlestück in das größere Bild einer queeren Geschichtsschreibung einzufügen."
Menschen wie Jürgen Wenke verkörpern genau das. Er forscht ehrenamtlich, betreibt auf eigene Kosten eine Webseite und verbringt seine Freizeit in Archiven für Menschen, die er nie gekannt hat, aber nicht vergessen will. Für ihn sind die Opfer, denen er nachspürt, keine fernen historischen Figuren: „Sie gehören zu meiner logischen Familie. Nicht zur biologischen, nicht zur sozialen – aber zur logischen."
Es ist diese persönliche Verbindung, die solche Arbeit möglich macht und die gleichzeitig zeigt, wie viel sie kostet. Solange das Gedenken der queeren Opfer des Nationalsozialismus vor allem auf dem Engagement Einzelner beruht, bleibt es fragil. Die Dunkelziffer der Verfolgten und Ermordeten bleibt hoch, eindeutige Zahlen existieren nicht und werden es vielleicht nie tun. Was bleibt, sind Lücken. Lücken in Archiven, Lücken in Biografien, Lücken im kollektiven Gedächtnis. Und Menschen, die diese Lücken trotzdem nicht hinnehmen wollen.
Kurt Koch hat keine Zeilen hinterlassen, keine Erinnerungen, kein Zeugnis. Oder sie konnten nicht gefunden werden. Dass wir überhaupt von ihm wissen, verdanken wir jemandem, der ihn nicht vergessen wollte. Was wir nicht wissen, verdanken wir einem Schweigen, das über lange Jahre institutionell verankert war.
Zitierweise: Kio Weck, „Die Leerstelle - Kurt Koch und das lange Schweigen über queere NS-Verfolgung", in: Deutschland Archiv, 15.05.2026, Link: www.bpb.de/578025 (ali).
studiert Multimedia und Autorschaft in Halle (Saale). Als frei/-e*r Autor*/-in beschäftigt sich Kio vor allem mit queeren Themen. Neben der Textarbeit ist Kio im Radio tätig und versteht Audio als politisches und erzählerisches Medium.