Die doppelte Staatsgründung
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Gründung der DDR am 7.10.1949, im Gebäude der DWK (Deutsche Wirtschaftskommission).
11.10.1949: Applaudierende Abgeordnete der provisorischen Volkskammer nach der Wahl Wilhelm Piecks (Mitte) zum Präsidenten der Deutschen
Demokratischen Republik. Links neben Pieck: Ministerpräsident Otto Grotewohl.
Am 11. November 1949 wird die neue Regierung der DDR vom Chef der neu geschaffenen sowjetischen Kontrollkommission, Armeegeneral W.J. Tschuikow,
empfangen.
Das Archivbild zeigt als einen der Unterzeichner des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Ernst Reuter, den damaligen Oberbürgermeister und
Abgeordneten im parlamentarischen Rat der Stadt Berlin, am 23. Mai 1949 in Bonn. Das "GG" trat allerdings erst am 24. Mai 1949, 00:00 Uhr in Kraft. Man nannte die Unterzeichner "die Väter der Verfassung": Gut drei Jahre nach der Kapitulation von Hitler-Deutschland waren die 61 Männer und vier Frauen am 1. September 1948 in Bonn zusammengetreten, um eine demokratische Verfassung für einen westlichen Teilstaat auszuarbeiten. Sie taten dies auf Geheiß der drei Besatzungsmächte Frankreich, USA und Großbritannien, die ihnen zugleich Leitlinien mit auf den Weg gaben. Neun Monate und viele hitzige Sitzungen später legte der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 sein Ergebnis vor: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Zeitgleich wurde mit der Ausarbeitung einer Verfassung in der sowjetischen Besatzungszone die Gründung der DDR vorbereitet. Sie folgte am 7. Oktober 1949 in Ost-Berlin.
Nachdem die alliierte Zusammenarbeit zwischen der Sowjetunion und den Westmächten im Frühjahr 1948 endgültig gescheitert war, leiteten beide Seiten konkrete Schritte für eine jeweilige Staatsgründung ein.
Kurz nach Beginn der Berlin-Blockade erteilten die drei Militärgouverneure der Westalliierten den deutschen Ministerpräsidenten in den westlichen Besatzungszonen den Auftrag zur Ausarbeitung einer Verfassung. Am 23. Mai 1949 wurde das vom hierfür gewählten Parlamentarischen Rat erarbeitete „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet. Bonn wurde als vorläufige Hauptstadt bestimmt. Die Westalliierten gaben ihre Besatzungsherrschaft jedoch mit der Gründung der BRD nicht auf, sie wurde lediglich gelockert und umstrukturiert.
In der SBZ wurden am 15. und 16. Mai 1949 Wahlen zum Deutschen Volkskongress abgehalten. Da freie und geheime Wahlen kaum zur demokratischen Legitimation eines SED-regierten ostdeutschen Staates geführt hätten, konnte die wahlberechtigte Bevölkerung lediglich vorbereitete Einheitslisten bestätigen. Der Kongress wählte nun wiederum einen Deutschen Volksrat, dessen 330 Mitglieder sich zur „provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ konstituierten. Die SED stellte mit 96 Abgeordneten die stärkste Fraktion.
Die provisorische Volkskammer erklärte die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. Oktober 1949 zu geltendem Recht. Berlin wurde zur Hauptstadt der DDR ernannt. Am 11. Oktober wählte die provisorische Volkskammer Wilhelm Pieck zum Staatspräsidenten und beauftragte Otto Grotewohl mit der Regierungsbildung. Das Politbüro der SED verabschiedete weitreichende Beschlüsse, die die "führende Rolle der SED" im Staatsapparat sicherten.
Die sowjetische Besatzung endete offiziell mit der Gründung der DDR. Die SMAD übertrug ihre Verwaltungsfunktionen der DDR-Regierung und wandelte sich in die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) um. Als solche behielt sie weiterhin einen starken Einfluss in den zentralen Bereichen des neuen Staates.
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Sonja Hugi, M.A. Public History, studierte Geschichte, Kommunikationswissenschaften und Grafikdesign. Als Historikerin, Autorin, Illustratorin und Grafikerin betätigt sie sich in verschiedenen Bereichen der Geschichtsvermittlung. Ihr Fokus liegt auf Themen der jüngeren deutschen Geschichte.
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