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Was ist Politisch motivierte Kriminalität? Die polizeiliche Erfassung des Hellfeldes in Deutschland

Robert Pelzer Cornelia Weins

/ 9 Minuten zu lesen

Der kriminalpolizeiliche Meldedienst erfasst Politisch motivierte Kriminalität. Unterschieden werden die Phänomenbereiche links, rechts, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie und sonstige Zuordnung.

Bei einem Stadtfest im nordrhein-westfälischen Solingen im August 2024 wurden drei Menschen von einem Mann syrischer Herkunft mit einem Messer getötet. Die Tat wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als islamistisch motivierter Terroranschlag eingestuft. In der Nähe des Tatorts wurden Blumen und Kerzen niedergelegt. (© picture-alliance/dpa, Federico Gambarini)

Wann wird eine Tat als „politisch motiviert“ erfasst?

Straftaten mit einem politischen Hintergrund werden in Deutschland seit 2001 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Für den Meldedienst gilt ein bundeseinheitliches Definitionssystem, das Kriterien dafür festlegt, wann ein Delikt der PMK zuzuordnen ist. Nach diesem Definitionssystem gelten Taten unter anderem als politisch motiviert, wenn

Zitat

„in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen (…), sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten (…), durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (…)“.

Zudem gelten Straftaten als politisch motiviert, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Straftaten

Zitat

„gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden (…).“

Zur politisch motivierten Kriminalität zählen damit Taten, die eine politische Zielsetzung verfolgen, ebenso wie Taten gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung oder der oben genannten Vorurteile. Einer politisch motivierten Tat muss kein geschlossenes Interner Link: ideologisches Weltbild zugrunde liegen.

Die Zuschreibung „politisch motiviert“ beruht im polizeilichen Definitionssystem der PMK auf Indikatoren, die von Polizei und Expertinnen und Experten entwickelt wurden. Ziel der Klassifikation ist keine wissenschaftliche Analyse der Motivationshintergründe von Tatverdächtigen. Sie soll hingegen dazu dienen, Lagebilder zu erstellen und Veränderungen zu beobachten. Die Zuordnung als PMK erfolgt bei Aufnahme der Ermittlungen und ist als Eingangsstatistik vorläufig.

Was sind die Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität?

Straftaten werden im Meldedienst einem ideologischen Hintergrund, dem sogenannten Phänomenbereich, zugeordnet. Unterschieden werden

  • Politisch motivierte Kriminalität -links,

  • Politisch motivierte Kriminalität -rechts,

  • Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie,

  • Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie und

  • Politisch motivierte Kriminalität -sonstige Zuordnung.

Als politisch rechts werden im Rahmen des Definitionssystems Taten bezeichnet, denen eine Ideologie der „Ungleichheit/Ungleichwertigkeit“ von Menschen zugrunde liegt. Zur Einordnung politisch links motivierter Taten wird auf eine Ideologie der „Gleichheit/Gleichwertigkeit“ von Menschen verwiesen.

Der Bereich ausländische Ideologie beinhaltet nicht-religiös motivierte Taten, deren politischer Hintergrund im Ausland liegt. In der Erfassung werden beispielsweise Straftaten der „Interner Link: Grauen Wölfe“ oder Straftaten im Zusammenhang mit internationalen Konflikten, etwa dem Krieg in der Ukraine oder dem Nahost-Konflikt, zu diesem Phänomenbereich gezählt. Aus religiösen Überzeugungen begangene Straftaten werden dem Bereich „religiöse Ideologie“ zugerechnet. Dazu zählen insbesondere Interner Link: islamistisch motivierte Straftaten.

Ein Beispiel für die Kategorie „Sonstige-Zuordnung“, die gewählt wird, sofern kein anderer Phänomenbereich in Betracht kommt, sind Delikte, die sich bei Interner Link: Protesten gegen Corona-Maßnahmen ereigneten. Ein großer Teil dieser Taten entfiel mangels eindeutiger ideologischer Verortung auf „sonstige Zuordnung“.

Welche Straftaten zählen zur Politisch motivierten Kriminalität?

Zu den politisch motivierten Straftaten zählen Staatsschutzdelikte und andere Delikte des Strafgesetzbuches, die mit politischem Hintergrund begangen werden, zum Beispiel vorurteilsmotivierte Körperverletzungen.

Was sind Staatsschutzdelikte?

Staatsschutzdelikte umfassen die im Externer Link: Strafgesetzbuch (StGB) normierten Tatbestände Friedens- und Hochverrat (§§ 80a – 83), die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 – 91), Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 - 100a), Straftaten gegen ausländische Staaten (§ 102, § 104), Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§105 -108f), Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§109 - 109h), die Bildung terroristischer Vereinigungen (§§ 129a, 129b), Volksverhetzung (§ 130), gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188), Verhetzende Beleidigung (§ 192a), Verschleppung/Verschwindenlassen von Personen (§ 234a, b), Politische Verdächtigung (§ 241a) sowie die Tatbestände des Externer Link: Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB).

Im PMK-Definitionssystem bilden „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ sowie „Terrorismus“ gesonderte Unterkategorien der Politisch motivierten Kriminalität. Politisch motivierte Gewaltkriminalität wird als „die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität verstanden, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt“. Anders als die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die unter Gewaltkriminalität einen eng umrissenen Katalog schwerer Delikte ausweist, ordnet das PMK Definitionssystem zusätzlich auch Delikte wie einfache Körperverletzung, Widerstandsdelikte sowie Brand und Sprengstoffdelikte der politisch motivierten Gewalt zu.

Unter Terrorismus werden die sogenannten Organisationsdelikte des Terrorismusstrafrechts gefasst. Dazu zählen die Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung einer inländischen oder ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ Externer Link: 129a, Externer Link: 129b StGB). Erfasst werden außerdem die Vorfelddelikte des Terrorismusstrafrechts. Diese sind etwa die Vorbereitung, Kontaktaufnahme und Unterstützung, Finanzierung sowie Anleitung zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten (§§ Externer Link: 89a, Externer Link: 89b, Externer Link: 89c und Externer Link: 91 StGB).

Wie wird Politisch motivierte Kriminalität erfasst?

Die Staatsschutzdienststellen erfassen bei Aufnahme ihrer Ermittlungen zu einer politisch motivierten Straftat Angaben zur Tat, zu Tatverdächtigen und zu Opfern beziehungsweise Geschädigten und senden diese Angaben zeitnah an das zuständige Landeskriminalamt (LKA). Das LKA prüft die Meldungen und leitet diese an das Bundeskriminalamt.

Neue Erkenntnisse, zum Beispiel zu Tatverdächtigen, werden als Nachtragsmeldungen erfasst und ebenso wie die Abschlussmeldung weitergeleitet. Fallzahlen werden vom Bundesministerium des Innern im Frühjahr für das vorangegangene Kalenderjahr bekannt gegeben und veröffentlicht. Die Jahresfallzahlen geben den Stand der Ermittlungen für die im Vorjahr begangenen Straftaten zum 31. Januar des aktuellen Jahres an. Aus nach dem 31. Januar gewonnenen Ermittlungsergebnissen können Änderungen der Fallzahlen für das Vorjahr resultieren.

Im Meldedienst wird jede Tat eindeutig einem Phänomenbereich zugeordnet. Zudem werden ein oder mehrere inhaltlich zutreffende Themenfelder und Unterthemenfelder vergeben, die im Themenfeldkatalog festgelegt sind. Beispielsweise hat das Themenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“ unter anderem die Unterthemenfelder „gegen links“, „gegen rechts“ und „gegen den Staat“. Das Themenfeld „Hasskriminalität“ wurde im vergangenen Jahrzehnt erweitert und die Unterthemenfelder stärker differenziert. Zu den inzwischen 16 Unterthemenfeldern zählen unter anderem „Interner Link: antisemitisch“, „islamfeindlich“, „fremdenfeindlich“, „rassistisch“, „Behinderung“, „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“.

Bei der Interpretation von Fallzahlen muss berücksichtigt werden, dass mehrere Unterthemenfelder bei einer einzigen Straftat zutreffen können (z. B. „antisemitisch“ und „islamfeindlich“) und dass einige Unterthemenfelder (z. B. „fremdenfeindlich“, „rassistisch“) automatisch vergeben werden, wenn andere Unterthemenfelder vorliegen. Die Summe der (Unter-)Themenfelder entspricht daher nicht der Anzahl der Straftaten.

Warum werden politisch motivierte Straftaten gesondert erfasst?

Politisch motivierte Straftaten richten sich gegen den Staat, Verfassungsorgane, politische Gegnerinnen und Gegner und Minderheiten und werden daher als eine besondere Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gewertet. Die statistische Erfassung erfolgt im KPMD-PMK – im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik – zu Beginn der Ermittlungen und lässt daher Veränderungen im Ausmaß und der Struktur Politisch motivierter Kriminalität frühzeitig erkennen. So können diese Phänomene in der polizeilichen und kriminalpolitischen Bearbeitung hervorgehoben und gegebenenfalls priorisiert werden.

Staatsschutzdelikte (z. B. Externer Link: § 130 Volksverhetzung, vgl. Infobox) werden ausschließlich im KPMD-PMK erfasst. Politisch motivierte Delikte, die keine Staatsschutzdelikte sind, werden sowohl im KPMD-PMK als auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Die gesonderte Erfassung im KPMD-PMK ist auch bei den politisch motivierten Straftaten, die keine Staatsschutzdelikte sind, notwendig, da diese über den in der Polizeilichen Kriminalstatistik enthaltenen strafrechtlichen Tatbestand (z. B. Externer Link: § 224 StGB gefährliche Körperverletzung) nicht von Straftaten ohne politische Motivation abgegrenzt werden können.[4]

Welche Kritik gibt es an der Erfassung?

Bei der Kritik nimmt die Untererfassung politisch (rechts) motivierter Straftaten und damit zusammenhängend die Nicht-Erkennung politischer Motive durch die Strafverfolgungsbehörden den größten Raum ein.

Der KPMD-PMK bildet ausschließlich politisch motivierte Straftaten ab, die polizeilich bekannt geworden sind (Hellfeld der Kriminalität) und deren politische Motivation auch festgestellt wurde (Hellfeld der Politisch motivierten Kriminalität). Für die polizeiliche Registrierung von Straftaten ist vor allem das Anzeigeverhalten bedeutsam. Daten von Opferberatungsstellen und Dunkelfeldbefragungen zeigen niedrige Anzeigequoten von unmittelbar Betroffenen.

Ist eine Tat polizeilich registriert, muss zudem die politische Motivation erkannt werden, damit diese in der PMK-Statistik erfasst wird. Die zu Beginn der Ermittlungen zuständigen Polizeibeamtinnen und -beamten müssen dazu über das notwendige Fachwissen zum KPMD-PMK verfügen. Die Feststellung von Tatmotiven ist voraussetzungsvoll: Täterinnen und Täter geben nur selten politische Motive für ihre Tat an, weshalb diese indirekt über Tatumstände — wie beispielsweise Äußerungen bei der Tat – erschlossen werden müssen. Die Mordserie des Interner Link: rechtsextremen Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat gezeigt, dass auch bei schwerster Kriminalität und umfangreichen Ermittlungen unterschiedlicher Behörden politische Tatmotive unerkannt bleiben können.

Zu rechten und vorurteilsgeleiteten Angriffen liegen zivilgesellschaftliche Sammlungen von Angriffen vor, die auch Taten beinhalten, die im KPMD-PMK nicht erfasst wurden. Bei einem Vergleich der zivilgesellschaftlichen Zahlen mit den Statistiken des KPMD-PMK der Zahlen muss berücksichtigt werden, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen sowie gegebenenfalls auch unterschiedliche Definitionen verwenden. Eine erhebliche Abweichung zeigt sich zwischen der offiziell anerkannten Zahl der Todesopfer rechter Gewalt und den Externer Link: von Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen recherchierten Zahlen.

Wie entsteht Politisch motivierte Kriminalität?

Politisch motivierte Straftaten gehen auf das komplexe Zusammenwirken mehrerer gesellschaftlicher Ebenen zurück. Auf der Makroebene schaffen gesamtgesellschaftliche Diskurs- und Problemstrukturen den Nährboden. Der gegenwärtige „Poly-Krisenmodus“ mit überlappenden Krisen – Corona-Pandemie, Preissteigerungen, Debatten zu Migration und Klimaschutz sowie internationale Konflikte – führt zu Verunsicherung und Zukunftsängsten in der Bevölkerung. Dabei setzen radikale und extremistische Akteure auf das sogenannte Mainstreaming radikaler Positionen. Darunter ist eine Verschiebung öffentlicher Diskurse in Richtung radikaler Positionen, ohne dass diese Positionen unmittelbar mit spezifischen Ideologien in Verbindung gebracht werden, zu verstehen. Eine zunehmende Polarisierung des öffentlichen Diskurses an Schlüsselthemen wie dem Gaza-Krieg führt zur Aufspaltung der Meinungen in gegensätzliche, emotional stark aufgeladene Lager. Insgesamt lässt sich eine Zunahme von demokratiedistanten und extremismusaffinen Haltungen sowie von gruppenbezogenen Ungleichheitsvorstellungen, insbesondere in Form einer zunehmenden Verbreitung antisemitischer und muslimfeindlicher Vorurteile in der Bevölkerung feststellen. Dies schafft ein Klima, in dem radikale Narrative anschlussfähiger werden und eine günstige Gelegenheitsstruktur für politisch motivierte (Gewalt-)Kriminalität entsteht.

Einflussfaktoren auf der Mesoebene bilden Mobilisierungsstrategien radikaler Gruppen und Bewegungen sowie Interaktionsdynamiken zwischen radikalen Gruppen, dem Staat und politischen Gegnerinnen und Gegnern. Radikale Gruppen werden für Individuen attraktiv, da sie durch Zugehörigkeit, Identität, Anerkennung und sozialen Halt zu vermitteln versprechen. Innerhalb radikaler Gruppen kommt es dann zu einer gruppendynamischen Verstärkung radikaler Ansichten. Wechselwirkungen mit externen Akteuren (z. B. Polizei, politische Gegnerinnen und Gegner) sowie Status- und Anerkennungswettbewerbe zwischen radikalen Gruppen können zur Verstärkung dieser Dynamiken führen und Eskalationen bis hin zu Gewalt fördern.

Politisch motivierte Straftaten im Bereich der PMK rechts werden häufig aus Interner Link: gruppenbezogenen Vorurteilen begangen, denen nicht notwendig verfestigte ideologische Einstellungen zugrunde liegen müssen. Im Unterschied dazu geht Radikalisierung in der Regel über solche Vorurteile hinaus und bezeichnet die zunehmende Infragestellung der Legitimation der normativen Ordnung und steigende Bereitschaft, die institutionellen Strukturen dieser Ordnung zu bekämpfen. Auch Radikalisierung muss jedoch nicht zwingend ein ideologisch geschlossenes Weltbild zugrunde liegen. Als individuelle Risikofaktoren für Radikalisierung gelten soziale und biografische Belastungen, die etwa zu Identitätsproblemen oder der Suche nach Sinn und Bedeutsamkeit führen. Die Risikoforschung zeigt, dass gewalttätige Extremistinnen und Extremisten gegenüber nicht-gewalttätigen Extremistinnen und Extremisten überproportional häufiger unterbrochene Bildungsbiografien, aber auch kriminelle Vorbelastungen und fehlende stabile soziale Bindungen aufweisen.

PMK-Fallzahlen 2024: Interner Link: Weins, Pelzer (2026): Politisch motivierte Kriminalität 2024. Aktuelle Zahlen des Hellfelds.

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Unterlagen des Meldedienstes werden auf der Webpräsenz der Polizei Thüringen unter Externer Link: https://polizei.thueringen.de/landeskriminalamt/statistik (letzter Zugriff: 25.02.2026) zur Verfügung gestellt.

  2. vgl. Bleich & Hart 2008; Kopke & Lange 2025.

  3. vgl. zu den Unterlagen Bundeskriminalamt 2023a, 2023b, 2023c, 2023e, 2025b, 2023d.

  4. Bundeskriminalamt 2025c: 4.

  5. Sogenannte Staatsschutzdelikte des Strafgesetzbuches, wie z. B. das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), werden auch dann der PMK zugeordnet, wenn „im Einzelfall“ (Bundeskriminalamt2025c: 4) Anhaltspunkte für eine politische Motivation nicht vorliegen.

  6. Bundeskriminalamt 2025c.

  7. Bundeskriminalamt 2025c: S. 7, 8.

  8. vgl. Bundeskriminalamt 2023b: 4.

  9. vgl. Bundeskriminalamt 2025c: 5.

  10. vgl. zu den erfassten Merkmalen Bundeskriminalamt 2025b.

  11. In Stadtstaaten sind die Staatsschutzdienststellen direkt im LKA angesiedelt.

  12. vgl. Bundeskriminalamt 2024, S. 7.

  13. vgl. Bundeskriminalamt 2025e.

  14. vgl. Bundesministerium des Innern 2025c.

  15. vgl. z. B. Habermann und Singelnstein 2018; Kleffner 2018.

  16. vgl. für politisch rechts motivierte Taten Habermann & Singelnstein 2018; für Hasskriminalität Birkel et al. 2020: 70 f.; Glet 2011: 190; für Antisemitismus Hendlmeier 2024.

  17. vgl. Glet 2011: 203; Feustel 2011: 148.

  18. vgl. Feldmann et al. 2018: 26 f.; Glet 2011: 201–204.

  19. vgl. Glet 2011: 195; Lang 2014; Weins et al. 2024: 5.

  20. vgl. Deutscher Bundestag 2017.

  21. vgl. dazu Salzborn 2021. Das Vorläufersystem des KPMD-PMK, der sogenannte KPMD-S, erfasste ausschließlich Staatsschutzdelikte. Diese Beschränkung erwies sich im Kontext der Welle rassistischer Gewalt zu Beginn der 1990er Jahre als unzulänglich und führte zur Einführung der Sondermeldedienste zu „fremdenfeindlichen“ (1992) und antisemitischen Straftaten (1993) und schließlich zur Einführung des KPMD-PMK und einer differenzierteren Erfassung von Hasskriminalität (vgl. Kopke & Lange 2025: 230). Vgl. zu rassistischen und antisemitischen Vorfällen Externer Link: https://verband-brg.de/rechte-rassistische-und-antisemitische-gewalt-in-deutschland-2024-jahresbilanzen-der-opferberatungsstellen/, Externer Link: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/chroniken/ und https://report-antisemitism.de/annuals/, zu queerfeindlichen und frauenfeindlichen Straftaten Externer Link: https://antifeminismus-melden.de/chronik/.

  22. vgl. Habermann & Singelnstein 2018.

  23. vgl. Kemmesies et al. 2025.

  24. vgl. Hartwig 2025.

  25. vgl. Brettfeld et al. 2025; Kleinschnittger et al. 2025.

  26. vgl. McCauley & Moskalenko 2008; Della Porta 2013.

  27. vgl. Abay Gaspar et al. 2019: 20.

  28. vgl. Kruglanski et al. 2014; Meier et al. 2022.

  29. vgl. Knight et al. 2017; Thijs et al. 2024.

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Dr. phil. Robert Pelzer leitet den Forschungsbereich Sicherheit - Risiko – Kriminologie am Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) der Technischen Universität Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte bilden unter anderem Logiken und Entscheidungsprozesse terroristischen Handelns, polizeilicher Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung, Radikalisierungs- und Distanzierungsprozesse im Kontext des Salafismus/Dschihadismus und die gesellschaftliche Bewertung von Sicherheitslösungen.

Prof. Dr. Cornelia Weins ist Professorin für „Empirische Sozialforschung“ an der Fakultät für Sozialwissenschaft und Leiterin des fakultätsübergreifenden Methodenzentrums an der Ruhr-Universität Bochum. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Politischen Soziologie und Vorurteilsforschung.

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Interner Link: Kompletten Eintrag "Makro-/Meso-/Mikroebene" lesen

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

In den Sozialwissenschaften wird üblicherweise zwischen drei Analyseebenen (makro, meso, mikro) unterschieden. Auf der Makroebene werden große Aggregate oder Systeme (z. B. Politisches System DEU) untersucht. Auf...

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Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.