Wann wird eine Tat als „politisch motiviert“ erfasst?
Straftaten mit einem politischen Hintergrund werden in Deutschland seit 2001 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
/ 9 Minuten zu lesen
Der kriminalpolizeiliche Meldedienst erfasst Politisch motivierte Kriminalität. Unterschieden werden die Phänomenbereiche links, rechts, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie und sonstige Zuordnung.
Straftaten mit einem politischen Hintergrund werden in Deutschland seit 2001 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
„in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen (…), sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten (…), durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden (…)“.
Zudem gelten Straftaten als politisch motiviert, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Straftaten
„gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden (…).“
Zur politisch motivierten Kriminalität zählen damit Taten, die eine politische Zielsetzung verfolgen, ebenso wie Taten gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung oder der oben genannten Vorurteile. Einer politisch motivierten Tat muss kein geschlossenes
Die Zuschreibung „politisch motiviert“ beruht im polizeilichen Definitionssystem der PMK auf Indikatoren, die von Polizei und Expertinnen und Experten entwickelt wurden. Ziel der Klassifikation ist keine wissenschaftliche Analyse der Motivationshintergründe von Tatverdächtigen. Sie soll hingegen dazu dienen, Lagebilder zu erstellen und Veränderungen zu beobachten. Die Zuordnung als PMK erfolgt bei Aufnahme der Ermittlungen und ist als Eingangsstatistik vorläufig.
Straftaten werden im Meldedienst einem ideologischen Hintergrund, dem sogenannten Phänomenbereich, zugeordnet.
Politisch motivierte Kriminalität -links,
Politisch motivierte Kriminalität -rechts,
Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie,
Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie und
Politisch motivierte Kriminalität -sonstige Zuordnung.
Als politisch rechts werden im Rahmen des Definitionssystems Taten bezeichnet, denen eine Ideologie der „Ungleichheit/Ungleichwertigkeit“ von Menschen zugrunde liegt. Zur Einordnung politisch links motivierter Taten wird auf eine Ideologie der „Gleichheit/Gleichwertigkeit“ von Menschen verwiesen.
Der Bereich ausländische Ideologie beinhaltet nicht-religiös motivierte Taten, deren politischer Hintergrund im Ausland liegt. In der Erfassung werden beispielsweise Straftaten der „
Ein Beispiel für die Kategorie „Sonstige-Zuordnung“, die gewählt wird, sofern kein anderer Phänomenbereich in Betracht kommt, sind Delikte, die sich bei
Zu den politisch motivierten Straftaten zählen Staatsschutzdelikte und andere Delikte des Strafgesetzbuches, die mit politischem Hintergrund begangen werden, zum Beispiel vorurteilsmotivierte Körperverletzungen.
Staatsschutzdelikte umfassen die im Externer Link: Strafgesetzbuch (StGB) normierten Tatbestände Friedens- und Hochverrat (§§ 80a – 83), die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 – 91), Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 - 100a), Straftaten gegen ausländische Staaten (§ 102, § 104), Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§105 -108f), Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§109 - 109h), die Bildung terroristischer Vereinigungen (§§ 129a, 129b), Volksverhetzung (§ 130), gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188), Verhetzende Beleidigung (§ 192a), Verschleppung/Verschwindenlassen von Personen (§ 234a, b), Politische Verdächtigung (§ 241a) sowie die Tatbestände des Externer Link: Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB).
Im PMK-Definitionssystem bilden „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ sowie „Terrorismus“ gesonderte Unterkategorien der Politisch motivierten Kriminalität. Politisch motivierte Gewaltkriminalität wird als „die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalität verstanden, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straftäter erkennen lässt“.
Unter Terrorismus werden die sogenannten Organisationsdelikte des Terrorismusstrafrechts gefasst. Dazu zählen die Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung einer inländischen oder ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ Externer Link: 129a, Externer Link: 129b StGB). Erfasst werden außerdem die Vorfelddelikte des Terrorismusstrafrechts. Diese sind etwa die Vorbereitung, Kontaktaufnahme und Unterstützung, Finanzierung sowie Anleitung zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten (§§ Externer Link: 89a, Externer Link: 89b, Externer Link: 89c und Externer Link: 91 StGB).
Die Staatsschutzdienststellen erfassen bei Aufnahme ihrer Ermittlungen zu einer politisch motivierten Straftat Angaben zur Tat, zu Tatverdächtigen und zu Opfern beziehungsweise Geschädigten
Neue Erkenntnisse, zum Beispiel zu Tatverdächtigen, werden als Nachtragsmeldungen erfasst und ebenso wie die Abschlussmeldung weitergeleitet. Fallzahlen werden vom Bundesministerium des Innern im Frühjahr für das vorangegangene Kalenderjahr bekannt gegeben und veröffentlicht. Die Jahresfallzahlen geben den Stand der Ermittlungen für die im Vorjahr begangenen Straftaten zum 31. Januar des aktuellen Jahres an.
Im Meldedienst wird jede Tat eindeutig einem Phänomenbereich zugeordnet. Zudem werden ein oder mehrere inhaltlich zutreffende Themenfelder und Unterthemenfelder vergeben, die im Themenfeldkatalog festgelegt sind. Beispielsweise hat das Themenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“ unter anderem die Unterthemenfelder „gegen links“, „gegen rechts“ und „gegen den Staat“. Das Themenfeld „Hasskriminalität“ wurde im vergangenen Jahrzehnt erweitert und die Unterthemenfelder stärker differenziert. Zu den inzwischen 16 Unterthemenfeldern
Bei der Interpretation von Fallzahlen muss berücksichtigt werden, dass mehrere Unterthemenfelder bei einer einzigen Straftat zutreffen können (z. B. „antisemitisch“ und „islamfeindlich“) und dass einige Unterthemenfelder (z. B. „fremdenfeindlich“, „rassistisch“) automatisch vergeben werden, wenn andere Unterthemenfelder vorliegen.
Politisch motivierte Straftaten richten sich gegen den Staat, Verfassungsorgane, politische Gegnerinnen und Gegner und Minderheiten und werden daher als eine besondere Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gewertet. Die statistische Erfassung erfolgt im KPMD-PMK – im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik – zu Beginn der Ermittlungen und lässt daher Veränderungen im Ausmaß und der Struktur Politisch motivierter Kriminalität frühzeitig erkennen. So können diese Phänomene in der polizeilichen und kriminalpolitischen Bearbeitung hervorgehoben und gegebenenfalls priorisiert werden.
Staatsschutzdelikte (z. B. Externer Link: § 130 Volksverhetzung, vgl. Infobox) werden ausschließlich im KPMD-PMK erfasst. Politisch motivierte Delikte, die keine Staatsschutzdelikte sind, werden sowohl im KPMD-PMK als auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Die gesonderte Erfassung im KPMD-PMK ist auch bei den politisch motivierten Straftaten, die keine Staatsschutzdelikte sind, notwendig, da diese über den in der Polizeilichen Kriminalstatistik enthaltenen strafrechtlichen Tatbestand (z. B. Externer Link: § 224 StGB gefährliche Körperverletzung) nicht von Straftaten ohne politische Motivation abgegrenzt werden können.[4]
Bei der Kritik nimmt die Untererfassung politisch (rechts) motivierter Straftaten und damit zusammenhängend die Nicht-Erkennung politischer Motive durch die Strafverfolgungsbehörden den größten Raum ein.
Der KPMD-PMK bildet ausschließlich politisch motivierte Straftaten ab, die polizeilich bekannt geworden sind (Hellfeld der Kriminalität) und deren politische Motivation auch festgestellt wurde (Hellfeld der Politisch motivierten Kriminalität). Für die polizeiliche Registrierung von Straftaten ist vor allem das Anzeigeverhalten bedeutsam. Daten von Opferberatungsstellen und Dunkelfeldbefragungen zeigen niedrige Anzeigequoten von unmittelbar Betroffenen.
Ist eine Tat polizeilich registriert, muss zudem die politische Motivation erkannt werden, damit diese in der PMK-Statistik erfasst wird. Die zu Beginn der Ermittlungen zuständigen Polizeibeamtinnen und -beamten müssen dazu über das notwendige Fachwissen zum KPMD-PMK verfügen.
Zu rechten und vorurteilsgeleiteten Angriffen liegen zivilgesellschaftliche Sammlungen von Angriffen vor, die auch Taten beinhalten, die im KPMD-PMK nicht erfasst wurden.
Politisch motivierte Straftaten gehen auf das komplexe Zusammenwirken mehrerer gesellschaftlicher Ebenen zurück. Auf der
Einflussfaktoren auf der Mesoebene bilden Mobilisierungsstrategien radikaler Gruppen und Bewegungen sowie Interaktionsdynamiken zwischen radikalen Gruppen, dem Staat und politischen Gegnerinnen und Gegnern. Radikale Gruppen werden für Individuen attraktiv, da sie durch Zugehörigkeit, Identität, Anerkennung und sozialen Halt zu vermitteln versprechen. Innerhalb radikaler Gruppen kommt es dann zu einer gruppendynamischen Verstärkung radikaler Ansichten. Wechselwirkungen mit externen Akteuren (z. B. Polizei, politische Gegnerinnen und Gegner) sowie Status- und Anerkennungswettbewerbe zwischen radikalen Gruppen können zur Verstärkung dieser Dynamiken führen und Eskalationen bis hin zu Gewalt fördern.
Politisch motivierte Straftaten im Bereich der PMK rechts werden häufig aus
PMK-Fallzahlen 2024:
Dr. phil. Robert Pelzer leitet den Forschungsbereich Sicherheit - Risiko – Kriminologie am Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) der Technischen Universität Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte bilden unter anderem Logiken und Entscheidungsprozesse terroristischen Handelns, polizeilicher Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung, Radikalisierungs- und Distanzierungsprozesse im Kontext des Salafismus/Dschihadismus und die gesellschaftliche Bewertung von Sicherheitslösungen.
Prof. Dr. Cornelia Weins ist Professorin für „Empirische Sozialforschung“ an der Fakultät für Sozialwissenschaft und Leiterin des fakultätsübergreifenden Methodenzentrums an der Ruhr-Universität Bochum. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Politischen Soziologie und Vorurteilsforschung.
In den Sozialwissenschaften wird üblicherweise zwischen drei Analyseebenen (makro, meso, mikro) unterschieden. Auf der Makroebene werden große Aggregate oder Systeme (z. B. Politisches System DEU) untersucht. Auf...
Interner Link: Kompletten Eintrag "Makro-/Meso-/Mikroebene" lesenQuelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
In den Sozialwissenschaften wird üblicherweise zwischen drei Analyseebenen (makro, meso, mikro) unterschieden. Auf der Makroebene werden große Aggregate oder Systeme (z. B. Politisches System DEU) untersucht. Auf...
Interner Link: Kompletten Eintrag "Makro-/Meso-/Mikroebene" lesenQuelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.