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Sicherheitsbehörden | Innere Sicherheit | bpb.de

Innere Sicherheit Innere Sicherheit: Grundlagen Warum ist innere Sicherheit ein großes Thema in der Gesellschaft? Wie sicher ist Deutschland? Wo häufen sich Straftaten? Wer ist für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig? Wie wird in der Gesellschaft über Sicherheit gesprochen? Was passiert nach einer Straftat? Glossar Sicherheitsbegriff Dimensionen des Sicherheitsbegriffs Freiheit und Sicherheit Das Gewaltmonopol des Staates Innere Sicherheit in Parteiprogrammen Ethik der inneren Sicherheit Sicherheitslage Kriminalitätslage in Deutschland Messung von Kriminalität Urbane Sicherheit Sicherheit im ländlichen Raum Sicherheitsherausforderungen Politisch motivierte Kriminalität Politisch Motivierte Gewalt 2024 Jugendkriminalität Vorurteilskriminalität Sexualkriminalität Migration und Kriminalität Grafiken: Terrorismus Cyberkriminalität Wirtschafts- und organisierte Kriminalität "Ausländerkriminalität" Politisch motivierte Gewalt Wie entsteht kriminelles Verhalten? Kriminalitätsfurcht Sicherheitsarchitektur Polizeien Gewalt durch und gegen Polizistinnen und Polizisten Nachrichtendienste Europäisierung von innerer Sicherheit Das Zusammenwachsen von innerer und äußerer Sicherheit Jugendhilfe und Polizei Kontrolle der Polizei Sicherheitsproduktion Situative Kriminalprävention Stadtplanung als Kriminalprävention Technische Überwachungsmaßnahmen Strafe und Strafvollzug Debatte: Extremismus und Sicherheitsbehörden Redaktion

Sicherheitsbehörden

Sicherheitsbehörden sind staatliche Behörden mit der Aufgabe, Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit abzuwehren, Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Für den Begriff Sicherheitsbehörden existiert keine allgemein anerkannte gesetzliche Definition.

Zu den Sicherheitsbehörden zählen insbesondere die Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder. Dazu gehören etwa die 16 Landespolizeien, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Landesämter für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Je nach Begriffsverständnis und sachlichem Zusammenhang werden auch weitere Behörden mit sicherheitsrelevanten Aufgaben – etwa die Bundeszollverwaltung, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder das Technische Hilfswerk – den Sicherheitsbehörden zugerechnet.

Sicherheitsbehörden haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Polizeibehörden sind unter anderem für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung zuständig. Nachrichtendienste sammeln und analysieren Informationen über Gefahren für die Sicherheit des Staats, verfügen jedoch grundsätzlich nicht über polizeiliche Befugnisse.

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Kontrolliert wird die Arbeit der Sicherheitsbehörden durch Gerichte, Parlamente und unabhängige Aufsichtsorgane. Letzteres sind zum Beispiel der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag und die Polizeibeauftrage der Länder oder das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission für die Nachrichtendienste.

Informationen zu diesem Glossarbeitrag

Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.

Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.

Fussnoten

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) erfährt trotz mehrfacher Verwendung durch das Grundgesetz (GG) keine Legaldefinition durch dieses, oder das Bundesverfassungsgerichtsgesetz obwohl in dessen ersten Referentenentwurf eine ebensolche vorgesehen war. Begrifflich klar ist allerdings, dass die Grundordnung nur ein Ausschnitt der staatlichen Gesamtordnung ist, dem das GG eine herausgehobene Wichtigkeit verleiht. Diese Wichtigkeit wird durch die Adjektive „freiheitlich“ und ...

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Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Pierre Thielbörger

Polizei ist die Bezeichnung für staatliche Behörden, die einerseits mit der Gefahrenabwehr und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie...

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Unter Verfassungsschutz werden nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10b des Grundgesetzes staatliche Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung...

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er ist dem Bundeskanzleramt untergeordnet und wird durch das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht...

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