Sicherheitsbehörden sind staatliche Behörden mit der Aufgabe, Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit abzuwehren, Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen und die
Zu den Sicherheitsbehörden zählen insbesondere die
Sicherheitsbehörden haben unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse. Polizeibehörden sind unter anderem für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung zuständig. Nachrichtendienste sammeln und analysieren Informationen über Gefahren für die Sicherheit des Staats, verfügen jedoch grundsätzlich nicht über polizeiliche Befugnisse.
In Deutschland ist die Zuständigkeit für die innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Kontrolliert wird die Arbeit der Sicherheitsbehörden durch Gerichte, Parlamente und unabhängige Aufsichtsorgane. Letzteres sind zum Beispiel der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag und die Polizeibeauftrage der Länder oder das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission für die Nachrichtendienste.
Informationen zu diesem Glossarbeitrag
Dieser Glossarbeitrag wurde im September 2026 veröffentlicht.
Autor des Glossarbeitrags: Dr. Christian Wickert, Professor für Soziologie und Kriminologie an der HSPV NRW, ist Betreiber und Herausgeber der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten digitalen Plattform für Soziologie und Kriminologie Externer Link: SozTheo.de und Externer Link: SozTheo.com. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Kritischen Kriminologie, Cultural Criminology sowie in der Beziehung zwischen Polizei, Medien und Kultur.