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Nach dem Fall der Mauer im Oktober 1989 wurde im Jahr 1990 der Einigungsvertrag geschlossen und darin festgelegt, das westdeutsche Rentenrecht sukzessive auf die neuen Bundesländer zu übertragen. Es wurde davon ausgegangen, dass für eine Übergangszeit Sonderregeln erforderlich sind. Aber erst im Jahr 2025 werden die Sonderregelungen auslaufen. Und immer noch zeigen sich beträchtliche Unterschiede bei der Rentenhöhe.
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