Leistungsziel der berufsständischen Altersversorgung ist die Sicherung des Lebensstandards auf der Grundlage des versicherten und verbeitragten Einkommens. Es dominiert das Versicherungs- und Äquivalenzprinzip. Die für die Gesetzliche Rentenversicherung typischen Elemente eines sozialen Ausgleichs finden sich bei der berufsständischen Altersversorgung nicht.
Die Finanzierung beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren (Anwartschaftsdeckungsverfahren bzw. Deckungsplanverfahren; vgl.
Derzeit werden 89 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen gezählt. Diese Einrichtungen sind in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen zusammengeschlossen. Im Einzelnen werden folgende Berufsgruppen erfasst: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, psychologische Psychotherapeuten, Ingenieure.
Mitgliederstruktur der berufsständischen Versorgungswerke 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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Die Zahl der beitragsleistenden Mitglieder lag Ende 2015 bei etwa 950.000 Personen, wobei den Ärzten (einschließlich Zahn- und Tierärzte) die mit Abstand größte Bedeutung zukommt (vgl. Abbildung "Mitgliederstruktur der berufsständischen Versorgungswerke 2015 "). Die Zahl der Rentenempfänger betrug 2015 gut 221.000 Personen, die durchschnittliche Höhe der Altersrente lag bei 2.177 Euro/Männer bzw. 1.733 Euro/Frauen.