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Das sozialstaatliche Leistungssystem in Deutschland wird durch eine Grundsicherung ergänzt (als Sockel). Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Grundsatz Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (früher: Fürsorge, dann: Sozialhilfe).
Das gilt auch für ältere Menschen und Erwerbsgeminderte. Die Grundsicherung hat einen fürsorgerechtlichen Charakter: Sie hat die Aufgabe eines "letzten sozialen Netzes", ist also "Ausfallbürge" für diejenigen Notlagen, die weder durch eigene oder familiäre (Selbst)Hilfe noch durch vorgelagerte Sozialleistungen abgedeckt werden. Leistungsvoraussetzung ist also immer ein Zustand der "Hilfebedürftigkeit".
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