Regelsysteme neben der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
Die Rentenversicherung berührt nahezu die gesamte Bevölkerung in Deutschland: Über 90 Prozent der Bevölkerung im Alter über 18 Jahre haben entweder durch Beitragsleistungen Ansprüche auf spätere Renten erworben oder beziehen bereits eine Rente. Ende 2021 zählten gut 39 Millionen Personen zu den aktiv Versicherten (Versicherte, die im Berichtsjahr durch Beiträge oder Anrechnungszeiten Rentenanwartschaften aufbauen). Bezieht man diese Zahl auf die Wohnbevölkerung im Alter von 20 bis unter 65 Jahren, dann errechnet sich eine Versichertenquote von rund 70 Prozent der Bevölkerung. Noch nicht mitgerechnet sind dabei die knapp 18 Millionen passiv Versicherten, die zwar aktuell keine Beiträge zahlen, aber bereits Rentenanwartschaften aufgebaut haben.
Die Rentenversicherung ist jedoch keine Erwerbstätigenversicherung oder gar Bürgerversicherung, sondern konzentriert sich in Fortführung der Tradition der Bismarck’schen Sozialversicherung auf die Absicherung von Arbeiter:innen und Angestellten (und – als Ausnahmen von der Regel – auf einzelne, kleinere Gruppen von Selbstständigen). Für andere Beschäftigten- und Berufsgruppen gelten deshalb andere Systeme der Regelalterssicherung. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere:
die Beamtenversorgung, in der Beamte, Richter und Berufssoldaten erfasst sind,
die Alterssicherung für Landwirte, in der Landwirte und deren mitarbeitende Familienangehörige pflichtversichert sind,
die Künstlersozialversicherung, in der selbstständige Künstler und Publizisten pflichtversichert sind,
die berufsständischen Versorgungswerke, die die Pflichtversorgung der Angehörigen der so genannten verkammerten freien Berufe gewährleisten.