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Die betriebliche Altersversorgung gilt als die zweite Säule/Ebene der Alterssicherung und soll die gesetzliche Rente ergänzen. Mit der Rentenreform von 2001 wurden die betriebliche und auch die private Altersversorgung wesentlich gestärkt – durch deren staatliche Förderung sollten die Leistungsminderungen in der GRV und der Abbau der Lebensstandardsicherung durch die gesetzlichen Renten kompensiert werden.
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