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Vorsorgeprodukte

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 7 Minuten zu lesen

Die private Altersvorsorge beruht auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Kapitalanlage: Im jüngeren und mittleren Lebensalter werden durch Konsumverzicht und Spartätigkeit Vermögensbestände angesammelt, die sich durch Wertzuwächse (Zinseszinseffekte oder Kurssteigerung von Wertpapieren) in ihrer Summe kontinuierlich erhöhen (sollen).

Euromünzen liegen auf einer Grafik zur Kursentwicklung von Wertpapieren. Altersvorsorge durch Vermögensbildung wird über Kapital- und Versicherungsmärkte organisiert. (© picture-alliance, Bildagentur-online)

Im Alter kann dann der Lebensunterhalt durch die Zinserträge und die sukzessive Vermögensauflösung bestritten bzw. unterstützt werden. Einkommen und Konsum werden also durch den Vorgang von Sparen und Entsparen im Sinne einer intertemporären Einkommensumverteilung zeitlich verlagert – für die einzelne Person, nicht aber in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht.

Altersvorsorge durch Vermögensbildung wird über Kapital- und Versicherungsmärkte organisiert. Die Rendite des Vermögens und damit die Einkommenshöhe im Alter werden durch die Bedingungen und Ergebnisse des Marktes bestimmt. Dazu gehört auch, dass risikoreiche Anlagen, deren Rendite anfangs hoch erscheint, sich langfristig sogar zu Verlusten wandeln können.

Anbieter auf diesen Märkten, die Umsätze und auch Gewinne in Milliardenhöhe ermöglichen, sind Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister und die entsprechenden Vermittlungsagenturen (vgl. Kasten). Mittlerweile weltweit operierend wird eine breite, kaum noch überschaubare Palette von Altersvorsorgeprodukten angeboten.

Private Altersvorsorge ist Wachstumsmarkt

"Die Verlagerung von der staatlichen zur privaten Altersvorsorge ist ein Wachstumsmarkt über Jahrzehnte. [...] Es ist so, als wenn wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig groß und sie wird sprudeln."

Quelle: Carsten Maschmeyer, vormaliger Chef des Finanzdienstleisters AWD; Zit. nach Schmähl 2011, Seite 409.

Die private Altersvorsorge beruht auf Freiwilligkeit. Der Abschluss eines Vertrages setzt voraus, dass sowohl Bereitschaft als auch die finanzielle Fähigkeit bestehen, über Jahre hinweg kontinuierlich Vorsorge (über Sparbeiträge oder Versicherungsprämien) zu leisten. Die Ausgestaltung der Verträge obliegt (begrenzt durch einige gesetzliche Vorschriften) den Vertragsparteien. Einen umfassenden Überblick über die private Vorsorge gibt es deshalb im Unterschied zur gesetzlichen Rente nicht.

Auf die reine Vermögensbildung und die Bereitstellung einer möglichst hohen Kapitalsumme konzentrieren sich Bankprodukte (Spareinlagen, Sparverträge), Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anleihen) und Investment-Fonds. Eine weitere wichtige und verbreitete Form von Vorsorgeprodukten stellen Lebensversicherungen und private Rentenversicherungsverträge dar. Auch der Erwerb von Wohneigentum (selbst genutztes Wohneigentum, vermietete Eigentumswohnung, Immobilienfonds) kann als Altersvorsorge dienen. Im Prinzip gilt das auch für jede andere Form der Sachvermögensbildung – darauf kann hier nicht mehr näher eingegangen werden. Die im Folgenden dargestellten Produkte können einen Teil der Altersversorgung darstellen, müssen es aber nicht zwingend. Diese Produkte können aber auch der Vermögensanlage dienen, etwa mit der Absicht des Vererbens.

Sparpläne, Aktien, Anleihen, Fonds

Bei Sparplänen wird durch (in der Regel kontinuierliche) Einzahlungen ein Guthaben angespart. Es kann sich dabei zum einen um einen Banksparplan mit festgelegter Verzinsung handeln. Der Zinssatz kann von der Laufzeit oder dem Sparbetrag abhängig sein. Die Risiken sind gering (Schutz durch die Einlagensicherung der Kreditinstitute), die Erträge sind allerdings auch eher begrenzt. Zusätzliche Kosten (Vertriebs- und Abschlusskosten) entstehen in der Regel nicht. Sparpläne können sich zum anderen auch auf Anleihen- und Aktiensparpläne bzw. die entsprechenden Fonds beziehen. Die Wertentwicklung von Aktien, Anleihen und der Fonds ist dabei entscheidend von der Entwicklung der Aktien- und Kapitalmärkte abhängig. Die Risiken sind entsprechend hoch, da keine Verzinsung/Rendite garantiert wird und auch Totalverluste möglich sind.

Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen

Da die Lebensdauer für den Einzelnen und damit der Zeitraum für die Auflösung des Kapitalstocks nicht kalkulierbar sind, bleibt die Frage offen, welche Höhe der Vermögensbestand für die Altersversorgung erreichen muss. Bei einem langen Leben können sich so selbst hohe Rücklagen als unzureichend erweisen. Auch bleibt das Risiko einer frühzeitigen Erwerbsminderung oder eines Todes des Hauptverdieners bzw. Unterhalt leistenden Ehepartners unberücksichtigt. Diese durch die reine Vermögensbildung nicht abgedeckten sog. biometrischen Risiken (Invalidität, vorzeitiger Tod, langes Leben) lassen sich durch die Einschaltung von Versicherungen ausgleichen. Durch versicherungsmathematische Verfahren werden die Risiken der Versichertengemeinschaft kalkulierbar gemacht und sozusagen ausgeglichen. Der Versicherte zahlt Prämien und erhält ab einem vereinbarten Zeitpunkt die Zahlung. Hinsichtlich der Art der Kalkulation, der Risiken, der Anlage der Versichertengelder und auch der Vertriebsformen sind von der Versicherungswirtschaft unterschiedliche Produkte entwickelt worden. Diese müssen – sofern sie in Deutschland angeboten werden – bestimmte Bedingungen erfüllen und vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Zu unterscheiden ist dabei – ganz grob – zwischen Risiko-Lebensversicherungen, Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen:

  • Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall. Bei vorzeitigem Tod wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig.

  • Bei einer Kapitallebensversicherung werden Todesfallabsicherung (Tod des Versicherten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit) und Sparanlage kombiniert. Ein (kleinerer) Teil der Beiträge dient dem Todesfallschutz, der andere zum Aufbau des Vorsorgekapitals ähnlich einem Sparvertrag mit langer Laufzeit. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer (z.B. 65. Lebensjahr), wird die Erlebensfallleistung als Kapitalbetrag oder wahlweise auch als Rente ausgezahlt.

  • Bei einer privaten Rentenversicherung wird mit dem Erreichen der Altersgrenze eine monatliche Rente solange gezahlt, wie der Versicherte lebt (Prinzip der lebenslangen Rente). Dadurch kann das biometrische Risiko der Unwägbarkeit der Lebensdauer abgesichert werden. Ein Erwerbsminderungsschutz (vorzeitige Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit) wie auch ein Todesfallschutz (Hinterbliebenenrente) sind bei der privaten Rentenversicherung in der Regel nicht vorgesehen. Im Unterschied zur Gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich diese Erweiterungen des Versicherungsschutzes nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie oder um den Preis niedrigerer Leibrentenleistungen erreichen.

Die Finanzierung der privaten Rentenversicherung erfolgt normalerweise durch regelmäßige Beiträge, aber auch durch die Zahlung eines Einmalbeitrages. Beginnen die Rentenzahlungen direkt nach Zahlung eines Einmalbeitrags, handelt es sich um eine "sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag". Die Höhe der Prämien bei den unterschiedlichen Formen der Lebensversicherung orientiert sich vor allem an dem "Risiko" des langen Lebens. Angesichts steigender Lebenserwartung wird insofern die private Rentenversicherung geradezu automatisch kontinuierlich teurer. Die Kalkulation nach Maßgabe der Lebenserwartung bedeutet zugleich, dass Frauen entsprechend ihrer geringeren Sterbewahrscheinlichkeit bei gleichen Prämien eine niedrigere Rente erhalten (dies allerdings wird durch die so genannten Uni-Sex-Tarife, die entsprechend EU-Recht seit Ende 2012 angeboten werden müssen, aufgehoben).

Der Markt der Lebensversicherungen ist in einzelnen Bereichen gesetzlich reguliert. So müssen die Versicherungen im Sinne des Verbraucher- und Anlegerschutzes ihr Kapital in risikoarmen Formen anlegen (vor allem Staatsanleihen und Immobilien). Sie sind zudem verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine Mindestverzinsung (Garantiezins) zu gewährleisten. Dieser Garantiezins orientiert sich an den Durchschnittsrenditen auf dem Kapitalmarkt und ist entsprechend der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung in den letzten Jahren deutlich gefallen. Er liegt für Neuverträge ab 2017 nur noch bei 0,9 Prozent (1999 waren es noch 4 Prozent). Altverträge sind davon nicht betroffen. Erwirtschaften die Versicherungen Überschüsse, die über den Garantiezins hinausgehen, werden diese den Verträgen gutgeschrieben ("Überschussbeteiligung"). Die Höhe der Überschüsse liegt nicht fest, sondern hängt wesentlich von der Kapitalmarktentwicklung und der Anlagepolitik des Unternehmens ab. Zu rechnen ist deshalb nur mit den wirklich garantierten Leistungen und nicht mit prognostizierten Überschüssen. Gerade in den Jahren seit 2008 (Weltfinanz- und Bankenkrise) haben viele Gesellschaften ihre Überschussbeteiligung zum Teil drastisch gekürzt. Und angesichts der andauernden Niedrigzinsphase wird es für einige Anbieter sogar schwierig, den Garantiezins der Altverträge zu finanzieren.

Die Höhe des im Erlebensfall ausgezahlten Kapitalbetrags bzw. der Rente hängt ab von der Sparsumme, die sich über die Vertragszeit hinweg angesammelt hat, und deren Verzinsung durch Garantiezins und Überschussbeteiligung.

Die Sparsumme ist jedoch keinesfalls identisch mit der Summe der eingezahlten Prämien/Beiträge. Abgezogen werden müssen der Kostenanteil und (bei Lebensversicherungen) der Risikoanteil, die beide nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung stehen, sondern laufend verbraucht werden. Der Kostenanteil beinhaltet die laufenden Verwaltungs- und Inkassokosten und die einmaligen Abschlusskosten, die letzteren werden in der Regel in den ersten Jahren der Laufzeit angerechnet. Der Risikoanteil deckt das Todesfallrisiko ab. Welcher Prozentsatz des Beitrags tatsächlich kapitalbildend angelegt wird, ist kaum ermittelbar und verallgemeinerbar, denn die Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet, diesen Kostenanteil anzugeben. Die in die Prämie eingerechneten Abschlusskosten und Verwaltungskosten des jeweiligen Vertrages werden selten klar beziffert und offen gelegt. Im Schnitt dürfte der Sparanteil bei weniger als 85 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Da sich Garantiezins und Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil beziehen, liegen die tatsächlichen Renditen, die sich aus den Beiträgen an eine Lebens- bzw. Rentenversicherung erzielen lassen, deutlich niedriger als der Garantiezins.

Mit höheren Renditechancen, aber auch mit hohen Risiken, sind sog. fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen verbunden. Bei diesen wird der Sparanteil der bezahlten Prämien in Fondsanteile angelegt. Je nach Art der ausgewählten Fonds (Aktien- oder Rentenfonds) nimmt der Versicherungsnehmer direkt an der Entwicklung der Aktien bzw. der Rentenpapiere teil. Insofern besteht die Chance auf Kurs- und Wertgewinne. Andererseits wachsen auch die Risiken. Da es keine Garantie auf Börsengewinne gibt, kann es bei einer negativen Kursentwicklung durchaus dazu kommen, dass erhebliche Verluste entstehen und die Leistung noch unterhalb der eingezahlten Beitragssumme liegt. Eine Garantieverzinsung gibt es bei fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen nicht.

Die bei der Gesetzlichen Rente vorgesehene automatische Anpassung der Leistungen an die Einkommensentwicklung oder an die Preisentwicklung ("Dynamisierung") gibt es bei der privaten Rentenversicherung nicht. Vertraglich lassen sich zwar Anpassungsklauseln vereinbaren (etwa einen jährlichen Erhöhungssatz der Renten um einen bestimmten Prozentsatz); diese Vereinbarung muss jedoch durch eine geringere Höhe der Eingangsrente oder durch entsprechend höhere Prämien bezahlt werden. Selbst bei einer niedrigen Inflationsrate führt die fehlende Dynamisierung zu einem erheblichen Kaufkraftverlust. Ein Beispiel: Wird mit Erreichen der Altersgrenze eine Rente in konstanter Höhe von 400 Euro gezahlt, sinkt deren realer Wert/Kaufkraft bei zwei Prozent Inflation pro Jahr nach 10 Jahren auf etwa 327 Euro und nach 20 Jahren auf rund 267 Euro. Zu besonderen Problemen führt eine Kündigung des Vertrags. Rückerstattet wird lediglich der Sparanteil, gemindert um Storno-Abzüge (Rückkaufswert). Werden die Abschlusskosten wie üblich in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn angerechnet, ist in der Anfangszeit der Versicherung noch kein Rückkaufswert vorhanden. Es entsteht ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge.

Soweit keine Sparbeträge zurückgelegt bzw. die Versicherungsprämien nicht gezahlt werden können, wird keine private Altersabsicherung aufgebaut. Auch wenn mit der privaten Vorsorge zu spät begonnen wird, lassen sich keine relevanten Leistungen erwarten, da der Zinseszinseffekt entsprechend gering ausfällt. Zu bedenken ist schließlich, dass es bei der privaten Altersvorsorge einen an sozialen Maßstäben orientierten Ausgleich für fehlende Zahlungsfähigkeit infolge von Notlagen oder besonderen Lebenslagen nicht gibt. Es zählen allein die tatsächlich geleisteten Sparbeträge und Prämien, die Renditen und (bei einer Versicherung) die individuellen Risiken. Für den Fall, dass wegen Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen die vertraglich vorgesehenen Beitragszahlungen (vorübergehend) nicht möglich sind, kann mit den Versicherungsgesellschaften oder den Banken in der Regel ein Ruhen des Vertrages vereinbart werden.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.