In den bisherigen Ausführungen wurde der Blick vor allem auf eine Flexibilisierung der Altersgrenzen in Richtung eines vorgezogenen Renteneintritts gerichtet. Der Vollständigkeit halber muss hier auch die Flexibilisierung des Rentenalters nach hinten erwähnt werden.
Als Gegenstück zu den schon erwähnten normalerweise 0,3 Prozent Rentenabschlag pro Monat vorgezogenen Renteneintritts kennt das deutsche Rentenrecht auch – ebenfalls für die GRV versicherungsmathematisch neutral kalkulierte – 0,5 Prozent Rentenzuschläge pro Monat des Arbeitens über die Regelaltersgrenze hinaus. Allerdings setzt das die Zustimmung des Arbeitgebers voraus, den Arbeitsvertrag auch über das Rentenalter hinaus fortzuführen. Seit 2014 ist es auch möglich, das bisherige Arbeitsverhältnis befristet zu verlängern − bei Zustimmung von beiden Seiten.
Um die Größenordnung der Rentenzugänge zu beziffern, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten und ihre Rente − erhöht durch Zuschläge − erst später beziehen: Im Jahr 2014 (letzt verfügbare Daten) betraf dies 21.796 Versicherte bei Altersrentenzugänge insgesamt von 823.631
Für die Versicherten ist die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit offensichtlich wenig interessant, weil sie ja ab Bezug der Regelaltersrente uneingeschränkt hinzuverdienen könnten, sei es im Bereich abhängiger oder selbstständiger Beschäftigung.
Geringfügig Beschäftigte* 65 Jahre und älter, 2003 - 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Geringfügig Beschäftigte* 65 Jahre und älter, 2003 - 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Die Daten zeigen, dass davon zunehmend Gebrauch gemacht wird. Das betrifft zum einen die Weiterführung einer versicherungspflichtigen Beschäftigten; hier zählt die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit im März 2018 gut 238 Tausend Personen − gegenüber 90.429 Personen im Jahr 2005 − also zehn Jahre zuvor. Vor allem aber haben die Minijobs ein erhebliches Gewicht: Gut 1 Million Personen im Alter von 65 Jahren und älter haben 2017 eine Beschäftigung mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro ausgeübt (vgl. "Geringfügig Beschäftigte 65 Jahre und älter, 2003 − 2017". Gegenüber 2005 (670 Tausend) entspricht dies einer Zunahme von nahezu 40 Prozent.
Es mehren sich damit die Anzeichen, dass die starre Trennung von Erwerbsphase und erwerbsfreiem Ruhestand aufbricht