Dies waren die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland:
Der Bundespräsident
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Der Bundespräsident vertritt Deutschland im Ausland. Er ernennt Vertreter des Staates Der Bundespräsident repräsentiert den Deutschen Staat. Er entscheidet nicht über Inhalte oder wer wichtige Ämter bekommt.
Die Bundespräsidenten von 1949 bis heute
Theodor Heuss (Bundespräsident von 1949-1959).
Heinrich Lübke (Bundespräsident von 1959-1969) zusammen mit John F. Kennedy.
Gustav Heinemann (Bundespräsident von 1969-1974).
Walter Scheel (Bundespräsident von 1974-1979).
Karl Carstens (Bundespräsident von 1979-1984).
Richard von Weizsäcker (Bundespräsident von 1984 – 1994).
Roman Herzog (Bundespräsident von 1994 – 1999).
Johannes Rau (Bundespräsident von 1999-2004).
Horst Köhler (Bundespräsident von 2004-2010).
Christian Wulff (Bundespräsident von 2010-2012).
Joachim Gauck (Bundespräsident von 2012-2017).
Frank-Walter Steinmeier wurde am 13. Februar 2022 erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Mit 1.045 von 1.437 Stimmen hat die Bundesversammlung ihn
wiedergewählt. Steinmeier war von 2005 bis 2009 und von 2013 bis 2017 Bundesminister des Auswärtigen. Von 2009 bis 2013 war er Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Im Oktober 2016 schlug ihn der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vor. Am 14. November 2016 verständigte sich die Große Koalition auf ihn, auch die FDP sicherte seine Unterstützung zu. Nach seiner Wahl mit 931 von 1239 gültigen Stimmen appllierte er im Bundestag für mehr Mut: "Wir brauchen den Mut, zu bewahren, was wir haben! Freiheit und Demokratie in einem vereinten Europa – dieses, unser Fundament wollen wir verteidigen. Es ist nicht unverwundbar– aber es ist stark". Das Amt des Bundespräsidenten trat er am 19. März 2017 erstmals an, am 13. Februar 2022 wurde er für zweite Amtszeit gewählt.
Aufgaben des Bundespräsidenten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (08.07.2018) (© picture-alliance/dpa)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (08.07.2018) (© picture-alliance/dpa)
Der Bundespräsident hat diese Aufgaben:
Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich
Der Bundespräsident unterschreibt Gesetze.
Und er gibt sie bekannt.Der Bundespräsident nimmt an Veranstaltungen teil
und hält Reden.
Damit kann er die Menschen und
die Politik auf ein Thema aufmerksam machen.Der Bundespräsident ernennt die Bundeskanzlerin.
Sie muss aber vorher vom Bundestag gewählt worden sein.
Er ernennt auch Minister.
Sie werden ihm aber von der Bundeskanzlerin vorgeschlagen.Auch Bundesrichter, Bundesbeamte,
Offiziere und Unteroffiziere
werden vom Bundespräsidenten ernannt.
Die Ernennung wird ihm aber zum Beispiel
von einem Minister vorgeschlagen.Er kann Gefangene begnadigen.
Außerdem vertritt der Bundespräsident Deutschland im Ausland.
Er besucht andere Länder und hält Reden.
Und er schließt Verträge mit anderen Ländern.
Staatsempfang:Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (r.) und seine Frau Elke Büdenbender (li.) empfangen den chinesischen Präsidenten Xi Jinping und seine Frau Peng Liyuan in Berlin (05.07.2017) (© picture-alliance)
Staatsempfang:Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (r.) und seine Frau Elke Büdenbender (li.) empfangen den chinesischen Präsidenten Xi Jinping und seine Frau Peng Liyuan in Berlin (05.07.2017) (© picture-alliance)
Der Bundespräsident repräsentiert den Deutschen Staat.
Das bedeutet:
Der Bundespräsident hat nicht viel Macht.
Er entscheidet nicht über den Inhalt der Politik.
Ein Beispiel dafür ist:
Der Bundespräsident bestimmt nicht,
was in Gesetzen stehen soll.
Er unterschreibt die Gesetze nur.Der Bundespräsident bestimmt nicht,
was in Verträgen mit anderen Ländern steht.
Er unterschreibt sie nur.Er wählt auch nicht die Minister, die Bundesrichter,
die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere aus.
Er wählt auch nicht die Bundeskanzlerin.
Rede des Bundespräsidenten vor der Bundesversammlung (18.03.2012). (© dpa, Hannibal Hanschke)
Rede des Bundespräsidenten vor der Bundesversammlung (18.03.2012). (© dpa, Hannibal Hanschke)
Die Wahl des Bundespräsidenten
In Artikel 54 (1) steht:
"Der Bundespräsident wird […]von der
Bundesversammlung gewählt".
Die Bundesversammlung trifft sich nur zur Wahl
des Bundespräsidenten.
In der Bundesversammlung sind:
Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Die Mitglieder des Bundestages nennt man
Bundestagsabgeordnete.Gewählte Personen vertreten die Bundesländer
in der Bundesversammlung.
Diese können auch Künstler oder Sportler sein.
Die Landtage wählen diese Personen.
Ein Landtag ist das Parlament von einem Bundesland.
Das zeigt: Der Bund und die Bundesländer
wählen gemeinsam den Bundespräsidenten.
Wer Bundespräsident in Deutschland werden will
muss über 40 Jahre alt sein und
muss in Deutschland wählen dürfen.
Bundespräsident kann ein Mann oder eine Frau werden.
Bisher waren nur Männer Bundespräsident in Deutschland.
Der Bundespräsident hat eine Amtszeit von fünf Jahren.
Das heißt, er wird für fünf Jahre
zum Bundespräsidenten gewählt.
Danach kann die Bundesversammlung
ihn nur noch einmal wählen.
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